Weil er einen betrunkenen Barbesucher mit einem Messer zwei Schnittverletzungen im Bauchbereich zugefügt hat, fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für einen 25-jährigen Backnanger. Das Urteil soll um 14 Uhr verkündet werden.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Stuttgart/Backnang - Um 14 Uhr wird das Urteil der 9. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts im Prozess um eine Messerstecherei Anfang März vor einer Bar in Backnang erwartet, während der ein 27-jähriger Mann durch einen Stich in den Bauch schwer verletzt worden war. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart fordert vier Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Ursprünglich hatte die Anklage gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag gelautet.

 

Zu dem Stich war es gekommen, nachdem sich die beiden Kontrahenten spät abends in der Moonshine-Bar in die Haare geraten waren. Zuerst hatte der 27-jährige Mann aus Aspach die Freundin des Angeklagten belästigt. Daraufhin soll der Angeklagte den angetrunkenen Mann provoziert haben, bis ein Angestellter der Bar dazwischen ging und den Aspacher mit einem Hausverbot vor die Tür setzte. Der Angeklagte folgte ihnen, worauf es zuerst zu einer Schlägerei, dann zu einer Messerstecherei kam. Mit zwei Schnittverletzungen im Bauchbereich schleppte sich der 27-Jährige in einen Club, wo schließlich Hilfe herbei gerufen wurde.