Das Landgericht verurteilt den 20-Jährigen, der ein Mädchen missbraucht hat, zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Böblingen - Auf Bewährung hat der Angeklagte vergeblich gehofft. Der 20-Jährige, der ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt hat, muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Strafe fällt dennoch vergleichsweise gering aus. Der junge Mann ist trotz seiner Volljährigkeit nach Jugendrecht verurteilt worden. Ansonsten hätte das Landgericht Stuttgart eine mindestens fünfjährige Haftstrafe verhängen müssen. Nach Jugendrecht wären bis zu zehn Jahre möglich gewesen, genauso wie eine Bewährungsstrafe. Die hatte der Verteidiger Ralf Kowarsch beantragt. Die Staatsanwältin Amira Kaiser hielt hingegen eine Gefängnisstraße von vier Jahren für das richtige Maß.

 

Der 20-Jährige hatte das Mädchen am 11. Juli auf dem Weg zum Freibad angehalten und sie unter einem Vorwand in den Wald gelockt. Dort hatte er eine Waffe gezogen – eine Schreckschusspistole – und der Elfjährigen befohlen, sich auszuziehen. Auf dem Waldboden verging er sich an ihr. Danach fuhr er sie wieder zurück. Die Polizei fasste den Täter nur wenige Stunden später. Das Mädchen hatte sich seine Autonummer gemerkt. Außerdem trug der Vergewaltiger ein T-Shirt des Schützenvereins, in dem er Mitglied ist. Auf dem Stoff war sogar sein Vorname gedruckt.

Die Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf bezweifelte, dass der 20-Jährige seine Tat ernsthaft bereut. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte umfassend gestanden hatte. Dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Geständnis ersparte dem Mädchen die Aussage vor Gericht. Es deckte sich nahezu mit der Erzählung der Elfjährigen. Dass er sein Opfer mit der Waffe bedroht habe, bestritt der 20-Jährige allerdings. Die Schreckschusspistole habe während der gesamten Zeit in seiner Hosentasche gesteckt. Die Richterin empfahl dem Vergewaltiger dringend, die Haftzeit für eine Sexualtherapie zu nutzen. Falls er dieser Empfehlung folgt, kann der Mann das Gefängnis schon vor dem Ende der verhängten Zeit verlassen.