Zwischen 210 und 420 Euro hatte die Stadt bisher für unangemeldete Waffenkontrollen bei Schützen und Jägern verlangt. Ein Betroffener klagte nun gegen eine Überprüfung im Jahr 2012 und das Stuttgarter Verwaltungsgericht gab ihm recht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Gebühr der Stadt Stuttgart für eine Kontrolle, ob Waffen richtig aufbewahrt sind, ist zu hoch. Dies hat jetzt das Stuttgarter Verwaltungsgericht festgestellt. Geklagt hatte ein Jäger, bei dem die verdachtsunabhängige Überprüfung im Januar 2012 vorgenommen worden war. Die Stadt hatte zwischen 210 und 420 Euro verlangt, wenn das Ordnungsamt zu unangemeldeten Kontrollen bei Schützen oder Jägern vorbeikam.

 

Das Verwaltungsgericht teilte am Mittwoch seine Entscheidung mit: „Die Kammer erachtet den von der Stadt Stuttgart in ihrer Verwaltungsgebührensatzung enthaltenen Gebührenrahmen im Hinblick auf die angesetzte Mindestgebühr in Höhe von 210 Euro für rechtswidrig.“ Die genaue Begründung des Urteils mit den vollständigen Entscheidungsgründen wird den Verfahrensbeteiligten in den kommenden Wochen zugestellt.

Die Stadt werde ihre Kontrollen wie gehabt weiterführen. Daran ändere das Urteil nichts, teilte die Verwaltung gestern mit. Die Gebührenbescheide bekommen die überprüften Jäger und Sportschützen aber erst, wenn für die Stadt Stuttgart „die nötige Rechtsklarheit wiederhergestellt ist“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

Neben der Klage des Jägers aus dem Norden der Stadt sind noch 110 Widerspruchsverfahren gegen die verlangte Gebühr anhängig. Über Konsequenzen für diese könne – wie auch über den Bescheid des Jägers – erst entschieden werden, wenn die Verwaltung die genauen Gründe für das Urteil des Gerichts kenne.

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen bei Waffenbesitzern waren im Jahr 2009 wenige Monate nach dem Massaker von Winnenden und Wendlingen eingeführt worden. Der 15-jährige Täter hatte mit der Pistole seines Vaters 15 Menschen und sich selbst erschossen. Weil er auf die Waffe ungehindert und ohne dass die Eltern es merkten zugreifen konnte, war nach der Tat eine Diskussion über die Aufbewahrung von Pistolen und Gewehren in Privathaushalten aufgekommen. Eine Konsequenz war die Einführung der Kontrollen, bei denen Mitarbeiter der Ordnungsbehörde unangemeldet nachschauen, ob alle Vorschriften eingehalten sind.

Stuttgart setzte mit 210 Euro Mindestgebühr eine der höchsten in der Region an. Vertreter der Verwaltung hatten in der Verhandlung am Dienstag dargelegt, dass sie einen Stundenlohn von 70,18 Euro zugrunde legen und mit einer Vorbereitung und Nachbearbeitung von eineinhalb Stunden sowie je einer halben Stunde An- und Abfahrt kalkulieren. Vor Gericht kam zur Sprache, dass andere Kommunen lediglich eine halbe Stunde dafür ansetzen.

Dass für die Überprüfung, ob die Waffen sicher verwahrt sind, eine Gebühr berechnet werden darf, hatte das Verwaltungsgericht bereits im Jahr 2012 geklärt. Dennoch gibt es auch Behörden, die nicht grundsätzlich einen Gebührenbescheid ausstellen. Im Landkreis Göppingen zum Beispiel müssen Waffenbesitzer nur dann etwas bezahlen, wenn die Kontrolleure bei ihnen einen Verstoß feststellen.