Ein 42 Jahre alter Mann hat wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzungen eine 18-monatige Bewährungsstrafe erhalten. Er hatte in einer Klinik in Bad Cannstatt falsch dosierte Blutverdünnungsmittel verabreicht. Ein Patient starb, sechs weitere konnten gerade noch gerettet werden.

Stuttgart - Ein Krankenpfleger, der an einer Klinik in Stuttgart bei der Dosierung und beim Verabreichen von Medikamenten schwere Fehler gemacht hat, ist am Mittwoch am Landgericht zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe zur Bewährung verurteilt worden. Der 42 Jahre alte Mann hatte im Jahr 2010 in der Robert-Bosch-Klinik sieben Patienten Blutverdünnungsmittel verabreicht, die aber viel zu hohe Konzentrationen Heparin enthielten: Der Krankenpfleger verwendete die zehnfache Menge des Wirkstoffs.

 

Verstoß gegen Sorgfaltspflicht

Bei sieben Patienten bildeten sich ein lebensgefährlicher Blutmantel um die Herzen. Sechs von ihnen im Alter von 44 bis 80 Jahren wurden gerettet. Ein 68 Jahre alter Patient verstarb indes. Verurteilt wurde der Pfleger nun wegen Tötung und Körperverletzungen – jeweils fahrlässig – , weil er gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen hatte.

Im Prozess hatte der 42-Jährige bestritten, Fehler gemacht zu haben. Während seiner Dienstzeit seien auch andere Pfleger auf der Station gewesen, die den Wirkstoff überdosiert eingesetzt haben könnten.

Zusammenbruch als der Fehler bewusst wird

Die Richter kamen aber zum Schluss, dass der 42-Jährige die Schuld trägt. Er war über eine Zeitarbeitsfirma im September 2010 drei Wochen lang als Pfleger in der Klinik, und in diese Zeit fallen alle sieben Taten – davor und danach gab es keine weiteren Fälle. Zudem hatten zwei Zeugen den Mann schwer belastet: Einer Vorgesetzten, die ihn nach den Fällen angesprochen hatte, nannte er guten Gewissens seine Dosierungen. Auf den Fehler hingewiesen brach der Mann fast zusammen. Diese Niedergeschlagenheit und Betroffenheit, bestätigte ein Arzt als Zeuge.

Der 42-Jährige leidet seit dem ersten Urteil des Amtsgerichts Bad Cannstatt, wo er im Februar 2014 in erster Instanz zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt wurde, unter Depressionen. Zuletzt arbeitete er als Krankenpfleger in einer Klinik im Allgäu. Ob der Mann dort weiterhin beschäftigt bleibt, ist ungewiss. Sein Arbeitgeber hatte angekündigt, das Urteil vom Landgericht abwarten zu wollen.