Bei zu großem Baulärm können betroffene Anwohner sogar einen vorläufigen Baustopp erreichen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden.

Mannheim - Anwohner müssen ständigen massiven Baustellenlärm nicht einfach hinnehmen, sondern können unter Umständen sogar einen vorläufigen Baustopp erreichen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (AZ.: 10 S 2471/14) entschieden.

 

Geklagt hatte eine Frau, die in der Nähe einer Baustelle für fünf Hochhäuser in Böblingen wohnte. Sie hatte sich seit Baubeginn über unzumutbaren Lärm beschwert. Das Landratsamt hatte zwar Maßnahmen zur Lärmminderung angeordnet, doch der Krach wurde nicht besser, wie die Frau durch zahlreiche Messungen nachweisen konnte. Also zog sie vor das Verwaltungsgericht Stuttgart, um einen besseren Lärmschutz zu erreichen. Das Gericht lehnte ihren Antrag jedoch mit dem Hinweis ab, dass die Behörde ja schon Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen habe.

Der VGH folgte dem nicht. Er verpflichtete das Landratsamt unter anderem dazu, sich von den Bauherren einen Maßnahmenkatalog zur Lärmbegrenzung und wöchentliche Lärmprognosen vorlegen zu lassen. Sollten die Lärm-Richtwerte weiter überschritten werden, müsse die Behörde unter Umständen sogar einen vorläufigen Baustopp verhängen, hieß es. In einem solchen Fall hätten Anwohner ein Recht auf das Einschreiten der Behörden.