Das Bundesverfassungsgericht erlaubt es einer muslimischen Kita-Erzieherin aus Baden-Württemberg, ein Kopftuch zu tragen. Auch wenn es anstrengend ist: Religiöse Symbole im öffentlichen Raum müssen sehr differenziert betrachtet werden müssen, meint Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Karlsruhe - Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Gerichte die Aufgabe haben, das Tragen von Kopftüchern in allen möglichen Lebensbereichen zu regeln. Nun also in einer kommunalen Kita, wo das Bundesverfassungsgericht einer Sindelfinger Erzieherin die Kopfbedeckung zugestand. Obwohl es schon so viele Urteile dazu gab, lohnt jedes Mal das Hinschauen. Das liegt zunächst an der richterlichen Freiheit, die zu nicht wenigen Widersprüchlichkeiten führt. Was für die konfessionellen Einrichtungen gilt, muss nicht auch in staatlichen Einrichtungen oder privaten Unternehmen gelten. Auch im aktuellen Fall werden vorherige Urteile konterkariert: Bis hin zum Bundesarbeitsgericht war der städtische Kita-Träger in der Abmahnung der Erzieherin bestätigt worden.

 

Karlsruhe als Korrekturinstanz

Doch Karlsruhe erwies sich einmal mehr als Korrekturinstanz und räumte der religiösen Selbstbestimmung eine höhere Priorität ein – womit es immerhin seinem spektakulären Beschluss von Januar 2015 für muslimische Lehrerinnen treu blieb. Ein islamisches Kopftuch spiegele den gesellschaftlichen Alltag in Deutschland, argumentiert das Verfassungsgericht nun. Das stimmt, denn immer mehr Arbeitgeber werden mit entsprechenden Bewerbungen konfrontiert. Doch regt exakt diese Wahrnehmung die Kopftuch-Gegner ja auf.

Wer nun laut gegen das Urteil protestiert, sollte zunächst zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei der Kita-Angestellten um eine deutscher Staatsangehörige handelt. Und ist es nicht so, dass Musliminnen, die als Putzfrau mit Kopftuch arbeiten, hierzulande längst allgemein akzeptiert werden? Aber wehe, sie sind in erzieherischen oder hoheitlichen Funktionen tätig, dann scheiden sich sofort die Geister. Man wünschte allen Beteiligten mehr Toleranz und mehr Gelassenheit im Umgang mit Andersdenkenden und mit religiösen Symbolen, weil eine Gesellschaft nur so gut funktionieren kann. Doch die Zeiten sind nicht danach. Das Bundesverfassungsgericht setzt auf Pluralität, obwohl Neutralität die Gemüter besänftigen würde. Zurückhaltung mit religiösen Symbolen wäre daher wohl für sämtliche öffentliche Einrichtungen ein guter Ratgeber.

Die Politik muss den gesellschaftlichen Diskurs anführen

Während die Gerichte mal so und mal so entscheiden, wird die Politik vermisst. Entweder sie nutzt – wie von Seiten der Rechtspopulisten – jedes neue Urteil, um Wasser auf ihre Mühlen zu lenken, oder sie entzieht sich weitgehend der öffentlichen Kontroverse, weil man bei diesem Thema vermeintlich nur verlieren kann. Dabei wäre es eine zwingende Aufgabe, den gesellschaftlichen Diskurs anzuführen, damit nicht jedes Mal neu ein Kulturkampf um ein Stück Stoff entbrennt.