Urteil zu Raucherkneipen Strikte Regelung ist rechtens
ddp, 08.02.2010 15:43 Uhr
 Foto: dpa
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Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die strikten Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten bestätigt. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden die Richter, dass Ausnahmen von dem Verbot nur in ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig sind. So müssten Raucherbereiche etwa baulich vollständig abgetrennt sein, hieß es weiter.

Die Richter wiesen die Beschwerde eines Heilbronner Gastronomen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück. Der Wirt betreibt im Turm eines ehemaligen Industriegebäudes eine Gaststätte, die sich über zwei Etagen erstreckt. Im unteren Stockwerk befindet sich eine Bar, im oberen ein Restaurant. Beide Etagen sind durch eine offene Treppe und einen offenen Luftraum über der Bar miteinander verbunden. Der Wirt wollte wegen der besonderen baulichen Voraussetzungen eine Ausnahme vom Rauchverbot.

Dem kamen die Richter aber nicht nach. Als vollständig abgetrennter Nebenraum gelte nur ein Raum, der durch Innenwände und dicht schließende Türen abgetrennt sei. Davon kann laut VGH auch dann nicht abgewichen werden, wenn der Barbetrieb wegen des besseren Abzugs des Rauchs ins obere Stockwerk verlegt oder Lüftungen eingebaut würden.

Auch auf die Ausnahmeregelung für sogenannte Eckkneipen könne sich der Antragsteller nicht berufen, weil sein Lokal zu groß sei, hieß es weiter. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Kommentare (5)
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FEB
10
Ragnaroekr, 12:06 Uhr

Politik und Gerichte kontra die Selbstbestimmung

Haben wir eine Demokratie? Wenn ja, welches Prinzip leitet die Politik in der Demokratie? Antwort: Wir haben den sog. Kommunitarismus zum politischen Zentralbegriff gemacht. Dies ist ein Netzwerk der Bevormundung und Entmündigung, das auf die vollkomme Abschaffung der menschlichen Mündigkeit und der bürgerlichen Privatautonomie abzielt. Die Politik organisiert ein Menschenbild nach den Lebensanschauungen von Kümmerern, mit dem Vorhalt, die Gesellschaft sei zu dumm, zu traurig, oder schlicht unfähig, selbst zu entscheiden oder ihre Beziehungen zu regeln. Mit dem unsinnigen Geschwafel des Politikbetriebs wird der Bürger zum Kümmerling, vertragsunfähig, gewissenlos, schwach und betreuungsbedürftig. Beispiel: Aus der Klimahysterie wird mit 100%-iger Sicherheit ein Fleischverzehrverbot kommen. Vegetarier sind die besseren Methandiskriminierer. Aber ein Volk muss schon einen Sparren haben, wenn es sich diese Politik gefallen lässt. Den Deutschen und Europäern ist also nicht zu helfen. Beispiel: Verbot von Kinderwagen auf Rolltreppen. Also, wehrt Euch gegen die Einrede der Politik des verblödeten Bürgers oder wählt mal schön weiter. (Anm.: Der Unterzeichner ist Nichtraucher, aber Vorsitzender des Vereins zur Abschaffung der Trunksucht von Nichtrauchern in Kneipen)

FEB
08
bekien, 23:50 Uhr

Rauchverbot-der Staat bestimmt

Es ist doch bald wirklich zu verstehen, warum so viele Menschen das geliebte Deutschland verlassen wollen. Wenn ich schon Gericht höre - mir wird elend. Recht haben und Recht bekommen, ha ha. Es ist sowieso eine Frechheit, was einem hier so langsam alles aufdiktiert wird. Das deutsche Michele lässt ja alles mit sich machen. Links streitet man sich darum, warum man nicht mehr rauchen darf und im gleichen Moment kauft rechts um die Ecke ein Jugendlicher mit 14 Jahren eine Flasche Vodka mit seinen Freunden, landet zwei Stunden später auf der Intensivstation, hat aber zuvor noch einen älteren Menschen vor die S-Bahn geschupst. Herrgott noch mal, wir haben ganz andere Probleme, als das, was scheins Probleme sind. Was lassen wir uns alles gefallen - es ist zum ........

FEB
08
Martin, 22:04 Uhr

Moment mal...

@Jochen - Kleine Korrektur: Das Arigato, immerhin meine Stammkneipe, hat einen Nichtraucherbereich: Der gesamte, durch eine Glastür abgetrennte Raum wo der Billardtisch steht ist ein Nichtraucherbereich.

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