Nun ist es amtlich: Die Stadt Stuttgart darf die Buowaldstraße sperren. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Ein Bürger hatte geklagt, weil er durch die Straßensperre seine Recht beschnitten sah.

Sillenbuch - Das Verwaltungsgericht hat geurteilt: Die Stadt darf die Buowaldstraße zwischen Sillenbuch und Stuttgart-Ost sperren. Damit hat die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart die Klage eines Bürgers abgewiesen. Die mündliche Verhandlung war Mitte April.

 

Der Bürger war, wie berichtet, juristisch gegen die Verwaltung vorgegangen, nachdem die Stadträte 2012 beschlossen hatten, das Straßenstück durch den Wald für den Autoverkehr zu sperren. Der Kläger sieht sein Rechte beschnitten, und er befürchtet, dass der Verkehr künftig durch die Kernenblickstraße pendelt, wo er wohnt. Die Richter hat diese Argumentation nicht überzeugt. „Nach Auffassung des Gerichts ist die Klage unzulässig, weil dem Kläger erforderliche Klagebefugnis fehlt“, teilt eine Gerichtssprecherin mit. Niemand habe das Recht auf Straße.