Das Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit der Beschneidung eines vierjährigen Jungen hat eine heftige Debatte ausgelöst. Religionsverbände sind empört, Kinderschützer erleichtert.

Stuttgart - Die in Teilen Afrikas noch vorgenommene Genitalverstümmelung von Mädchen kann im deutschen Recht als gefährliche Körperverletzung geahndet werden. In einer rechtlichen Grauzone handeln dagegen Ärzte bei der Beschneidung von Jungen, wie sie bei Muslimen und Juden seit Abrahams Zeiten als festes Ritual besteht. Der Eingriff – die Entfernung der Vorhaut – ist in seinen Folgen wesentlich harmloser als die Beschneidung bei Mädchen. Aber sie ist ebenfalls unumkehrbar. In einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Landgericht Köln am Dienstag die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als grundsätzlich strafbar bewertet (Aktenzeichen 528 Ds 30/11; 151 Ns 169/11).

 

Die Reaktionen sind gewaltig – ähnlich wie nach einem kritischen Artikel der Ärzte Hans-Georg Dietz und Maximilian Stehr sowie des Passauer Juristen Holm Putzke 2008 im „Deutschen Ärzteblatt“. Darin sprechen sich die Autoren gegen eine Beschneidung ohne medizinische Notwendigkeit aus und sagen, die Entfernung der Vorhaut stelle „einen nicht nur unerheblichen Substanzverlust dar, sie ist mithin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit“.

Abwarten, bis das Kind selbst entscheiden kann?

Dieser Lesart folgte das Kölner Landgericht. „Die Einwilligung der Eltern in die Beschneidung ist nicht wirksam. Sie hätten abwarten müssen, bis ihr Kind selbst darüber entscheiden kann“, sagt der Gerichtssprecher Jörg Baack. In einer ähnlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt von 2008, in dem ein im Kindesalter beschnittener Mann später gegen seinen Vater klagte, wurde „die Einsichtsfähigkeit für eine solche Entscheidung“ im Allgemeinen auf zwölf Jahre festgelegt.

Im aktuellen Kölner Fall hatte ein Arzt den Vierjährigen auf Wunsch der Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Die Staatsanwaltschaft erfuhr davon, ein Richter erhob Anklage gegen den Arzt. In erster Instanz sprach das Amtsgericht Köln den Mediziner frei, da die Eltern in den Eingriff eingewilligt hatten und die Beschneidung „eine traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft“ sei. Obwohl die nächsthöhere Instanz, das Landgericht, die Beschneidung als strafbar sah, hat es den Freispruch des behandelnden Arztes bestehen lassen. Denn der Mediziner habe geglaubt, er würde rechtmäßig handeln.

„Ein Angriff auf die Religionsfreiheit“

In seltener Einmütigkeit haben Vertreter religiöser Verbände das Urteil als Angriff auf die Religionsfreiheit kritisiert: „Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Verfassung und darf nicht Spielball eindimensionaler Rechtsprechung werden, die Vorurteile und Klischees noch festigt“, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek. Zuvor hatte der Zentralrat der Juden den Bundestag aufgefordert, Rechtssicherheit zu schaffen. Das Kölner Urteil sei „unerhört und unsensibel“, sagte der Zentralratspräsident Dieter Graumann. In der jüdischen Religion sei die Beschneidung von neugeborenen Jungen ein fester Bestandteil und werde seit Jahrtausenden praktiziert. Auch Hans Michael Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche, sprach von einem „rechtlich, kriminalpolitisch und religionspolitisch“ verfehlten Urteil. „Das Gericht bemüht antireligiöse Stereotype, etwa mit der These, die religiöse Zugehörigkeit entspreche nicht dem Kindeswohl, vielmehr könne erst der heranwachsende Junge über die Beschneidung entscheiden.“ Auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als „äußerst befremdlich“ und bezeichnete das Verbot als schweren Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern.

Nach Ansicht der baden-württembergischen Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sollten Beschneidungen legal bleiben. Sonst sei zu befürchten, dass sich das Problem ins Ausland verlagere oder der Eingriff „unter der Hand“ erfolge.

„Das entspricht der UN-Kinderrechtskonvention“

Der Kinderschutzbund Baden-Württemberg begrüßte hingegen das Urteil: „Es entspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, sagte die Verbandschefin Iris Krämer. Das Entfernen der Vorhaut bei Jungen verstoße gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, zumal die vorgebrachten hygienischen Argumente heute keine Rolle mehr spielten. Die Weltgesundheitsorganisation hat sich positiv zur Beschneidung von Männern in Regionen mit hohem Aidsrisiko geäußert, da mehrere Studien eine um 60 Prozent niedrigere HIV-Infektionsrate bei beschnittenen Männern im Vergleich zu unbeschnittenen ergaben.