Der Verband für Tantramassagen hat dem Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn einen Brief zukommen lassen, in dem der OB aufgefordert wird, eine allgemeine Steuer für Kulturschaffende zu erwägen. Der Streit um die Besteuerung von Tantramassagen geht damit in die nächste Runde.

Der Verband für Tantramassagen hat dem Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn einen Brief zukommen lassen, in dem der OB aufgefordert wird, eine allgemeine Steuer für Kulturschaffende zu erwägen. Der Streit um die Besteuerung von Tantramassagen geht damit in die nächste Runde.

 

Stuttgart - Der Stuttgarter Streit um die Besteuerung von Tantramassagen geht weiter. In einem am Montag veröffentlichten Brief fordert der Tantramassage-Verband von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne), die Dienstleistung nicht mit dem Instrument zu besteuern, „das in Stuttgart für Pornofilme, Gewaltspiele, Wettbüros und Sexliveauftritte vorgesehen ist“. Kuhn solle stattdessen eine allgemeine Steuer für Kulturschaffende erwägen oder für Berufsgruppen, „die für das psychosoziale Wohl oder die sexuelle Gesundheit zuständig sind“.

Hintergrund der Forderung ist der Fall einer 56 Jahre alten Inhaberin eines Tantramassage-Salons. Die Stadt Stuttgart verlangte von ihr die Zahlung der Vergnügungssteuer. Die Frau lehnte das ab und klagte - bislang vergeblich. Auch in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim scheiterte sie: Die Massagen seien nicht nur Wellness, sondern auch ein sexuelles Vergnügen - und damit werde die Steuer fällig, befand das Gericht.

Der Verband empfindet das als „nicht sachgerecht“: „Ja, die Tantramassage hat durchaus sexuelle Aspekte, daran zweifelt in der Tat niemand.“ Der sexuelle Aspekt sei aber nicht wesentlich.