Das Bundeskartellamt hat am Dienstag sieben Agrar-Großhändler durchsuchen lassen. Es geht um den Verdacht, die Händler hätten verbotene Preisabsprachen getroffen.

Bonn - Wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen im Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln hat das Bundeskartellamt am Dienstag sieben Agrar-Großhändler in Deutschland durchsuchen lassen. Das bestätigte ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde der Deutschen Presse-Agentur. Betroffen war nach eigenen Angaben unter anderem das Münchner Unternehmen BayWa.

 

Beim Bundeskartellamt hieß es, die Behörde gehe dem Verdacht nach, dass es zu Vereinbarungen oder abgestimmten Verhaltensweisen bei der Kalkulation und der Festlegung von Großhandels- und Endverkaufspreisen gekommen sei.

Die bundesweite Durchsuchung erfolgte zeitgleich an sieben Unternehmensstandorten und bei einem Verband. An der Aktion waren rund 45 Mitarbeiter von Bundeskartellamt und Polizei beteiligt.

Eine Durchsuchung des Bundeskartellamtes erfolgt regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. Die Baywa kündigte an, sie werde mit dem Bundeskartellamt in allen Punkten uneingeschränkt kooperieren und eventuelles Fehlverhalten mit aller Härte verfolgen.