Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn und der Regierungspräsident Wolfgang Reimer sehen sich mit einer Strafanzeige konfrontiert, die zwei vom Feinstaub betroffene Anwohner in Stuttgart gegen die beiden Politiker gestellt haben. Die Vorwürfe an Kuhn und Reimer wiegen schwer.

Stuttgart - Die Feinstaub-Belastung in Stuttgart nimmt nicht ab. Seit dem 16. Januar herrscht Feinstaubalarm in der Landeshauptstadt – und eine Besserung der Luftqualität ist nicht in Sicht, ganz im Gegenteil: Meteorologen sprechen schon von einem „besorgniserregenden Zustand“ der Luftbelastung.

 

Nun hat die Bürgerinitiative Neckartor und FUSS e.V. Stuttgart bekanntgegeben, dass zwei betroffene Anwohner am Montagnachmittag Strafanzeige bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Regierungspräsident Wolfgang Reimer stellen werden.

In der Strafanzeige, die unserer Online-Redaktion vorliegt, heißt es, dass der Strafantrag gegen Kuhn und Reimer wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge (StGB. § 227) sowie wegen des Verdachts auf Unterlassene Hilfeleistung (StGB § 323 c) gestellt werde, und zwar „wegen Unterlassung der Umsetzung des § 45, 1. Absatz 3, StVO“. In diesem Paragraphen heißt es, dass die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten können. Das gleiche Recht haben sie 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“.

Keine Fahrverbote vor 2018

In der Strafanzeige heißt es weiter: „Die Einhaltung der EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG.) ist seit 2011 verbindlich. Es ist vor allem der Straßenverkehr der Feinstaub verursacht. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass jährlich mehrere Tausend Menschen an den Folgen sterben. (...) Die beiden Angezeigten tun in ihren Funktionen als Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart und als Regierungspräsident des Regierungsbezirks Stuttgart nicht alles in ihrer Macht stehende, um die oben genannte EU-Richtlinie umzusetzen und damit die Gesundheit der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“

Kuhn und Reimer hätten genügend rechtliche Handhabe, um beispielsweise durch Fahrverbote die Atemluft der Stuttgarterinnen und Stuttgarter sofort zuverbessern. Da Fahrverbote allerdings bis 2018 ausgschlossen werden, werde die Gesundheit der Stuttgarter weiterhin geschädigt.