Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag. Ein Angeschossener will dem Schützen vor Gericht aber eine Menge Ärger ersparen.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Sindelfingen - Ohne einen Blick in die türkische Seele lässt sich schwerlich erhellen, wie am 26. November vergangenen Jahres am Stern-Center der Ausnahmezustand ausgelöst wurde, weil die Polizei vermutete, ein bewaffneter Gewalttäter durchstreife Sindelfingens Straßen. Opfer, Angeklagter, Zeugen, nahezu alle auch nur am Rande Beteiligten kennen sich, waren Freunde, Kollegen, Landsleute.

 

„Nachdem zwei Männer im Alter von 38 und 40 Jahren in einer Wohnung in der Riedmühlestraße in Streit geraten waren, hatte der 38-Jährige zur Waffe gegriffen und seinen Kontrahenten mit einem Schuss leicht verletzt.“ Mit diesen kargen Worten beschrieb die Polizei damals das Geschehen, dessen Ergebnis nun ein Prozess wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Stuttgart ist.

Es ging wohl um Geld und um Ehre

Es ging wohl um Geld, es ging wohl auch um Ehre. Der Schuss, allem Anschein nach aus einer umgebauten Schreckschusspistole abgefeuert, folgte auf eine Schlägerei. Die Details versucht das Gericht in aller deutschen Sorgfalt aufzuklären. Was selbst dem Angeschossenen unangenehm scheint. Die Verletzung sei nur ein Kratzer. Er hätte die Angelegenheit lieber anders geklärt. So gab er es jedenfalls bei seiner Vernehmung an jenem Abend zu Protokoll. Einer der Kommissare, der ihn verhörte, hatte nicht den Eindruck, dass gewalttätig gemeint, war, im Gegenteil: „Er wollte dem Angeklagten keine Schwierigkeiten machen“, sagte der Polizist vor Gericht. Das war allerdings nicht möglich, nachdem die Polizei die Straße gesperrt, Haus und Umgebung durchsucht hatte und nach dem Angeschossenen fahndete, weil unklar war, wer geschossen, wer die Waffe mitgebracht und wer sie mitgenommen hatte. Letzteres gilt bis heute: Die Pistole ist verschwunden.

Der Verletzte ist Osman U., ein Geschäftsmann, nicht ohne Erfolg, und so wirkt er. In Deutschland betreibt er eine Autowerkstatt, in der Türkei eine Baufirma. Dass der Angeklagte nach dem Schuss sein Auto demolierte – was soll’s. Er werde sich ein neues kaufen, gab er zu Protokoll. Die Polizei könne sich auch gern Zeit lassen damit, ihm die 30 000 Euro zurückzugeben, die in einem Safe im Wagen lagen. Der Angeklagte war sein Angestellter. Dem fehlte die Wohnung – kein Problem, ein Freund hat ein Haus. Die Miete? Das regeln wir.

Hauseigentümer über Polizeieinsatz empört

Jener Hauseigentümer empörte sich im übrigen nicht darüber, dass in seiner Wohnung geschossen wurde, sondern über den Polizeieinsatz. „Er parkte mitten auf der Straße, wollte wissen, was wir hier zu suchen haben und war äußerst unkooperativ.“ So erinnert sich eine Polizistin.

Osman U. stellte sich freiwillig und sprach ungezwungen über den Abend, bei der Polizei wie vor Gericht. Der Verteidiger Mustafa Kaplan, aus Köln angereist, versucht nach Kräften, Unstimmigkeiten zwischen den Aussagen zu sammeln. Der Angeklagte, Mahmut L., stand blutüberströmt vor dem Haus und ließ sich widerstandslos festnehmen. Seine Nase war gebrochen, ein Zahn fehlte ihm, was einer der wenigen unstrittigen Punkte vor Gericht ist, seit der Angeklagte die Lücke zeigte.

Die Polizei suchte und fand im Krankenhaus Schmauchspuren an seinen Händen. Er wirkte gefasst und gab bereitwillig Auskunft. Dass von ihm Gefahr ausgeht, scheint auch dem gerichtlichen Sicherheitsdienst unwahrscheinlich. Am zweiten Prozesstag fehlte der Polizist, der üblicherweise über Angeklagte wacht. Mit dem Beamten, der ihm die Handschellen abnahm, plauderten Mahmut L. und sein Rechtsanwalt ein wenig auf Türkisch.