Bekommt die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland Schadenersatz zugesprochen, weil ein Mitglied im Sommer 2015 ihre Identität im Internet verwendet haben soll? Das Verfahren in Vaihingen/Enz kann wieder aufgenommen werden.

Stuttgart - Seit fünf Wochen ruht der Zivilprozess zwischen dem russlanddeutschen Dimitri Z. und der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland. Wie berichtet will die Landsmannschaft Schadenersatz erstreiten, weil Dimitri Z. unter der Identität des Verbands im Sommer 2015 im Internet Werbung für Veranstaltungen prorussischer, zum Teil paramilitärischer Organisationen gemacht haben soll: darunter die Deutsch-Russische Bruderschaft und eine Systema-Kampfsportschule. Nun kann der Prozess vor dem Zivilgericht in Vaihingen/Enz weiter gehen.

 

Der Anwalt des Beklagten hat den Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter, der den Prozess leitet, zurückgezogen. Dieser war ursprünglich am ersten Verfahrenstag gestellt worden. Der Grund war ein Artikel in unserer Zeitung gewesen, in dem der Richter sich auf Anfrage dahingehend geäußert hatte, dass er in dem Verfahren sicherlich viele Fragen stellen werde. Inhaltlich hatte er sich nicht zum Verfahren geäußert. Nach einer dienstlichen Stellungnahme des Richters, der zugleich Presserichter am Amtsgericht ist, hat die Beklagtenseite den Antrag fallen gelassen. Ein Termin, wann das Verfahren wieder aufgenommen wird, steht noch nicht fest.

Die Landsmannschaft fordert von Dimitri Z. die Abmahnkosten für den Rechtsanwalt zurück. Es geht dem Verband aber tatsächlich nicht nur um 1973,90 Euro Schadenersatz, sondern auch um den eigenen Ruf. Der Russlanddeutsche war im Sommer 2015, als sich das Ganze abgespielt hat, Mitglied in der Landsmannschaft. Gegen ihn wurde ein Ausschlussverfahren eingeleitet.