Verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD sollen künftig kein Staatsgeld mehr bekommen. Die Koalition schlägt eine Grundgesetzänderung vor und will Karlsruhe im Einzelfall entscheiden lassen.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Die Opposition im Bundestag warnt beim sensiblen Thema Parteienfinanzierung zwar vor einem Schnellschuss. Dennoch sind die Chancen groß, dass der Bundestag noch vor der Sommerpause ein Gesetzespaket verabschiedet, um der verfassungsfeindlichen NPD sowie allen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Parteien den Geldhahn zuzudrehen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat nach Abstimmung mit Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgeschlagen, solchen Organisationen nicht nur den staatlichen Teil der Parteienfinanzierung zu streichen, der sich an Wahlerfolgen orientiert, sondern sie sollen auch Privilegien, etwa bei der Körperschaftssteuer, verlieren. Bei Spenden, Vererbungen und Schenkungen an verfassungsfeindliche Parteien sollen steuerliche Begünstigungen ebenfalls entfallen.

 

Über den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung soll dem Vorschlag zufolge allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Entsprechende Anträge sollen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen können. Um das zu erreichen, müssen Artikel 21 des Grundgesetzes, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, das Parteiengesetz und diverse Steuergesetze geändert werden.

Mit dem Entwurf reagiert die Koalition in Rekordgeschwindigkeit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar, wonach die NPD zwar antidemokratisch, mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt und damit verfassungsfeindlich ist, aber weil sie zu schwach sei, um ihre Ziele durchzusetzen, sah das Gericht ein präventives Verbot der NPD nicht als geboten an. Allerdings hatte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle Berlin auch einen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben und auf die Möglichkeit des Entzugs der staatlichen Finanzierung verwiesen.

Koalition dringt jetzt auf schnelles Verfahren im Parlament

Mit den geplanten Änderungen werde „ein abgestuft ausdifferenziertes System an Sanktionsmöglichkeiten im Hinblick auf Parteien mit verfassungsfeindlicher Grundtendenz geschaffen“, heißt es in dem Entwurf. Für den Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung gälten damit „niedrigere Voraussetzungen als für ein Parteiverbot“. Die SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht will nun „alles daran setzen, dass die erforderlichen Änderungen noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden können“.

Die Innenpolitikerin der Linken, Ulla Jelpke, warnt zwar davor, die Gesetzesänderungen „mit heißer Nadel und unter künstlichem Zeitdruck zu stricken“, signalisiert aber ihr Einverständnis mit der Grundanlage des Entwurfs. „Unverzichtbare Mindestbedingung für einen Gesetzentwurf, der der NPD den Geldhahn zudreht, muss die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtes sein“, erklärte sie. Die Grünen positionierten sich noch nicht in der Sache, sehen eine „kritische Prüfung“ des Entwurfs aber als dringend nötig an. „Es stellen sich grundlegende Fragen, wie ein solches Vorgehen mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien in Einklang zu bringen ist“, betonten Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann und die Justizausschusschefin Renate Künast.

Die NPD erhält bisher fast die Hälfte ihrer Einnahmen aus staatlichen Quellen

2014 erhielt die NPD laut Bundestag staatliche Mittel von 1,4 Millionen Euro; das entsprach fast 47 Prozent ihrer Einnahmen. Treffen wird die geplante Rechtsänderung die NPD erst später, selbst wenn die erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zustande kommt. Danach muss zunächst der Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Selbst wenn das zügig geschieht, ist frühestens 2018 mit einer Entscheidung in Karlsruhe zu rechnen.