Das Bundesverfassungsgericht muss mehr als Recht und Gesetz beachten. Die Richter müssen auch den Zusammenhalt in Europa im Blick haben, meint Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Wenn Richter urteilen, dann haben sie sich dabei an Recht und Gesetz zu halten. Das hat sich in den vergangenen zweieinhalb Jahren nicht substanziell gewandelt, weswegen das Bundesverfassungsgericht keinen Grund finden muss, um von seiner Ansicht abzuweichen, die es im Juni 2013 vertreten hat. Es gibt auch durchaus nachvollziehbare Gründe dafür, die Einschätzungen des Europäischen Gerichtshofes in Frage zu stellen. Der hatte ganz anders geurteilt, als sich die Karlsruher Richter das gewünscht hatten. Gleichwohl sind die Verfassungsrichter gut beraten auch andere Überlegungen in ihre Entscheidungsfindung zumindest mit einzubeziehen.

 

Vor zweieinhalb Jahren da war Europa noch ein anderer Kontinent. Von Flüchtlingen hat damals niemand geredet, die Krise in der Ukraine war fern. Dem Drama um die griechischen Finanzen war sehr viel mehr Aufmerksamkeit gewiss als dies heute der Fall ist. Die Einigkeit darüber, wie mit den Schuldenstaaten umzugehen sei, sie ist in Europa schon damals nicht groß gewesen. Heute ist der offene Streit in fast allen wichtigen Punkten an der Tagesordnung und bedroht die Gemeinschaft in ihrer Existenz. Ob dies der richtige Zeitpunkt dafür ist einen Streit der Institutionen offen vom Zaun zu brechen ist fraglich – ebenso, ob der Verhandlungsgegenstand dafür der Geeignete ist.

Das bedeutet nicht, dass Brüssel Narrenfreiheit erhält

Sicher, auch wenn das OMT-Programm nie zur Anwendung gekommen ist, es gibt gute Gründe dagegen vorzugehen. Die Finanzkrise ist nicht so final überwunden, als dass eine Reanimation der Maßnahmen unmöglich erscheint. Auch gilt es ähnlichen Rechtsverletzungen vorzubeugen. Auf der anderen Seite steht eine deutsche Politik, die in der alles entscheidenden Flüchtlingsfrage weit davon entfernt ist, Mehrheiten in Europa zu generieren. Wenn in solch einer Situation die höchsten Richter des Landes die europäische Rechtsprechung in Frage stellen, dann ist das europäische Haus akut einsturzgefährdet.

Das bedeutet freilich nicht, dass Brüssel Narrenfreiheit erhält. Die Verfassungsrichter haben durchaus die Fähigkeit, ihre Kritik so vorzubringen, dass sie verstanden wird – und gleichzeitig ein Einschreiten dann zulässt, wenn es wirklich nicht mehr anders geht.