Überfallen, mit einer Astsäge bedroht und vergewaltigt: Etwa sieben Wochen nach dem Übergriff in Bonn auf ein campendes Pärchen aus dem Raum Stuttgart ist Ankage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben worden.

Bonn - Rund sieben Wochen nach der Vergewaltigung einer jungen Camperin in Bonn hat die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Täter angeklagt. Dem 31-Jährigen werden Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall sowie schwere räuberische Erpressung vorgeworfen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

 

Der Mann aus Ghana soll die 23-Jährige aus dem Raum Stuttgart und ihren Freund in der Nacht zum 2. April in der Bonner Siegaue überfallen und mit einer Astsäge bedroht haben. Dann soll er die Studentin vor dem Zelt vergewaltigt haben. Der Fall hatte auch überregional für Entsetzen gesorgt.

Laut Anklage schlitzte der Mann das Zelt, in dem das Paar schlief, mit der Astsäge auf. Er soll den jungen Leuten sechs Euro und eine Lautsprecherbox abgenommen und dann die 23-Jährige nach draußen gezwungen haben. Während der Vergewaltigung soll er sie weiterhin mit der Säge bedroht haben, so dass ihr 26 Jahre alter Freund sich nicht traute, einzuschreiten.

Der 31-Jährige wurde fünf Tage später festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Spaziergänger hatten ihn anhand eines Phantombildes erkannt und die Polizei alarmiert. Er bestreitet die Tat.

Angeklagter hätte abgeschoben werden sollen

Die Anklage stützt sich nach Angaben des Gerichtssprechers vor allem auf DNA-Spuren. Außerdem trug der Mann bei seiner Festnahme die gestohlene Lautsprecherbox und einen Rucksack bei sich. Dieser war vor dem Überfall ebenso wie die Astsäge den Teilnehmern einer Grillparty in der Nähe gestohlen worden. Die Säge fand die Polizei später unweit des Tatorts.

Der Angeklagte, der im Februar aus Italien nach Deutschland eingereist war, sollte abgeschoben werden und war zuletzt in der Zentralen Flüchtlingsunterkunft Sankt Augustin untergebracht. Der Asylantrag des Mannes war nach Angaben der Bezirksregierung wenige Tage vor der Tat abgelehnt worden. Dagegen habe er direkt am nächsten Tag geklagt. Das Verfahren sei daher noch anhängig gewesen.

Der Prozess vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts soll frühestens Ende September beginnen.