Zwei Stunden haben die obersten Verwaltungsrichter des Landes über die Zukunft des Göppinger Tierparks verhandelt. Ihre Entscheidung geben sie nächste Woche bekannt. Doch im Tierpark schöpft man Hoffnung.

Göppingen - Die Zukunft des Göppinger Tierparks entscheidet sich am kommenden Mittwoch. Dann wird die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bekannt geben, ob der Bebauungsplan, der den Göppinger Tierpark nach 80 Jahren auch baurechtlich legalisieren soll, rechtens ist. Das erklärte der vorsitzende Richter des fünfköpfigen Senats am Ende einer zweistündigen Verhandlung in Mannheim.

 

Auch die Stadt hat Hoffnung

„Ich habe kein ungutes Gefühl“, sagte Heiko Eger, der Vorsitzende des Göppinger Tierparkvereins. Und auch die Stadtplanerin Susanne Mehlis, die für die beklagte Stadtverwaltung an der mündlichen Verhandlung teilnahm, gab sich optimistisch. „Nach dem Verlauf der Verhandlung haben wir den Eindruck, dass der Normenkontrollantrag der Anwohnerin zurückgewiesen wird.“ Der Anwalt der Gegenseite, Jürgen Fritz, wollte sich nicht festlegen. Aus seiner Sicht habe das Gericht keine Tendenz erkennen lassen.

Fritz hatte vor dem VGH unter anderem angemahnt, dass in dem Bebauungsplan nicht genau festgelegt sei, welche Tiere künftig in dem Tierpark gehalten werden dürften. Die Stadt hatte sich darauf beschränkt, Geruchs- und Lärmkontingente festzulegen. „Wir denken, dass ist eine saubere rechtliche Lösung“, sagte Mehlis. Auch in ihrer Ansicht, auf die sonst übliche Prüfung alternativer Standorte verzichten zu können, sah sich die Stadt bestärkt. Schließlich bestehe der Tierpark – wenn auch als Schwarzbau – seit 80 Jahren und werde nicht erst neu angelegt. Auch die Richter hielten das nicht für erforderlich, glaubt Mehles erkannt zu haben.

Zwei Jahre dauert es, bis die erste Instanz entscheidet

Eigentlich war es das Ziel des neuen Bebauungsplans gewesen, Konflikte zwischen dem Tierpark und den Anwohnern zu beheben. Doch dies gelang nicht. Nachdem der Gemeinderat den Plan im November 2013 beschlossen hatte, reichte die Anwohnerin ihre Klage ein. Danach vergingen mehr als zwei Jahre, ehe der VGH sich der Sache jetzt annahm. Dabei sind die obersten Verwaltungsrichter bei Normenkontrollklagen die erste Instanz. Ob sie auch die letzte Instanz sind, hängt vom Urteil ab. Die Richter können eine Revision zulassen oder ablehnen. Dann könnte die unterlegene Seite nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Eger und seine Helfer bereiten sich derweil auf einen positiven Ausgang des Verfahrens vor. Dann beginnt für sie die Arbeit. In sechs Monaten müssen sie Pläne für tiergerechte Umbauten vorlegen.