Für den Einbruch in eine Bäckerei werden zwei junge Männer verurteilt. Einer muss ins Gefängnis.

Gerlingen/Ludwigsburg - Es war kurz vor halb eins am 9. Februar dieses Jahres. Da besserten Andrian E. (20) und Antoniu R. (18, beide Namen geändert) mit zwei anderen jungen Männern ihre finanzielle Lage auf – durch den Einbruch in eine Bäckerei mit Café in Gerlingen. Dafür muss der Haupttäter für ein Jahr ins Jugendgefängnis, der zweite Angeklagte bekam vom Jugendschöffengericht Ludwigsburg zwar auch ein Jahr Jugendstrafe, die aber wurde zur Bewährung ausgesetzt. Alle vier seien hochprofessionell vorgegangen, sagte der Richter Ulf Hiestermann. Zwei Täter hatten fliehen können, die Angeklagten waren von der Polizei im Hof einer Firma ein paar hundert Meter weiter gestellt worden.

 

Mit schwarzen Klamotten, Socken über den Schuhen, um verräterische Spuren zu vermeiden, Schraubenzieher, Brecheisen und Trennschleifer im Rucksack – so rückten die beiden zum Café an, zusammen mit zwei Kumpels, deren Namen sie auch am Dienstag vor dem Amtsgericht nicht preisgaben. Andrian E. brach die Türe und im Inneren dann einige Kassen auf, die anderen taten mit, Antoniu R. stand Schmiere. Scheine und Münzen, insgesamt 688 Euro, waren die Beute. Die Alarmanlage löste aus, Polizei rückte an, die Täter flüchteten in verschiedene Richtungen, verfolgt von Polizisten zu Fuß und im Streifenwagen. Sie hätten sich widerstandslos festnehmen lassen, berichtete einer der Beamten. Schon zu Beginn der Verhandlung hatten beide durch ihre Verteidigerinnen die Tat gestanden und bedauert. Deshalb musste der Einbruch nicht mehr bewiesen werden, das Gericht konnte sich also darauf konzentrieren, das Umfeld und die Lebensumstände der beiden Angeklagten aufzuhellen.

Schon etliches mitgemacht

Dabei kam heraus, dass beide schon etliches, und meist dasselbe, mitgemacht hatten. In Rumänien im selben Ort geboren, mit zwölf oder 13 von zuhause weggekommen, mal in Italien bei der Halbschwester, dann bei der Großmutter in Rumänien gelebt, und irgendwann auch in der Nähe von Heilbronn. Die Trennung der Eltern miterlebt, keine gute Beziehung zum Vater gehabt, öfter auch mal bei einem Kumpel gewohnt, nicht in eine Ausbildung gefunden, mal hier, mal dort als Arbeiter gejobbt, in eine Spielsucht und in Schulden geschlittert. Die beiden Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe bezeichneten all dies als „familiäre Beziehungsbrüche“, „kein beständiges Leben“, eine „Aneinanderreihung von Verunsicherungen“ oder Entwurzelung aus dem rumänischen Kulturkreis. Beide hatten zudem Vorstrafen wegen Diebstählen. Dennoch plädierten Jugendgerichtshilfe wie Verteidigerinnen auf eine Strafe zur Bewährung – die dreieinhalb Monate Untersuchungshaft hätten Eindruck gemacht.

Diese zweite Chance wollte die Jugendkammer aber dem Angeklagten, der den aktiven Einbruch zugegeben hatte, nicht gewähren. Klar vorbereitet, professionell ausgeführt mit gezielter Arbeitsteilung – so seien die Angeklagten vorgegangen, begründete der Richter sein Urteil. Bei ihm sehe man, im Gegensatz zum familiär eingebundenen Mitangeklagten, die positive Sozialprognose nicht. Da helfe auch die Zusicherung der Mutter des Mitangeklagten, sich um den 20-Jährigen wie einen Ziehsohn zu kümmern, nicht viel. Dieses Bekenntnis sei nicht tragfähig und dauerhaft, so der Vorsitzende. Im geschlossenen Vollzug finde er eher in Arbeit und Ausbildung. Seinem anderthalb Jahre jüngeren Mitangeklagten könne man hingegen die Bewährung unter strengen Auflagen einräumen.