Busspuren, Fahrradabstellplätze, Lärmschutz auch außerhalb der Ortsgebiete – die Landesregierung will immer mehr Projekte fördern. Das Problem dabei: Die Summe der Zuschüsse bleib unverändert.

Stuttgart - Die Kommunen können sich in Zukunft eine breitere Palette an Projekten vom Land mit Zuschüssen fördern lassen. Radfahrer, Busse und auch Fußgänger sollen von neuen Förderkriterien des LGVFG profitieren können. Die Abkürzung steht für das lange Wort Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die neuen Richtlinien „tragen bei zu einer nachhaltigen Verkehrswende“, führte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart aus. Parallel dazu bleibt die Summe der gewährten Zuschüsse freilich unverändert. 165 Millionen Euro erhält das Land vom Bund jedes Jahr, die auf kommunale Projekte verteilt werden. Die Summe fließt seit vier Jahren in unveränderter Höhe in die Länderkassen und ist bis 2019 garantiert. Was danach geschieht ist offen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur irgendein Land in der Lage ist, diese Mittel aus dem Landeshaushalt zu kompensieren“, verweist Kretschmann auf laufende Verhandlungen der Länder mit dem Bund. Diese Unsicherheit über die Nachfolgeregelung des LGVFG stelle eine Investitionsblockade dar.

 

Mehr Geld für den Umweltverbund

Bei gleichbleibenden Mitteln kann das Land nur deren Verteilung ändern. Das ist seit dem Regierungswechsel geschehen. Der Umweltverbund, bestehend aus öffentlichem Nahverkehr und dem Radverkehr, erhält mittlerweile 60 Prozent oder rund 100 Millionen dieser Zuschüsse, der Straßenbau rund 60 Millionen. Vor 2011 war dieses Verhältnis umgekehrt.

Der grüne Landesverkehrsminister Winfried Hermann nannte als Beispiele der Förderung Abstellanlagen für Fahrräder, Busspuren für schnelle Überlandbusse, kleine Bürgerbusse statt Bussen in Standardgröße, den Umbau von Straßen und nicht nur deren Neu- und Ausbau, Lärmschutzmaßnahmen auch außerorts und die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr. Bis Ende 2013 lag die maximale Förderung bei 75 Prozent, seither bei 50 Prozent, um mehr kleine Projekte fördern zu können. Unterstützt werden auch nur Projekte, die binnen eines Jahres begonnen werden.

„Klein-Klein“ sagt die Landtags-FDP

Der Städtetag Baden-Württemberg kritisierte, dass neue Förderkriterien eingeführt würden, aber zugleich nicht mehr Geld im Gesamttopf sei. Wenn es ums Geld gehe, müsse sich der Städtetag an den Bund wenden, entgegnete Winfried Hermann. Jochen Hausmann, der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sprach mit Blick auf die nun möglichen Förderungen von einem „Klein-Klein“, mit dem sich das Land völlig verzettele.