Auf Parksünder in Halteverbots- und Brandschutzzonen kommen härtere Zeiten zu. Die Stadt Stuttgart schleppt künftig rascher ab.

Stuttgart - Für Falschparker in Brandschutzzonen, im absoluten Halteverbot und auf Stellplätzen für Schwerbehinderte ist es seit dem Sommer in Stuttgart etwas ungemütlicher geworden: Seit Juni ordern drei mobile Einsatzteams der Verkehrsüberwachung bei gravierenden Verstößen öfter und rascher den Abschleppwagen. Zuvor glich der Abschleppvorgang einem Hindernislauf: Zuerst mussten die städtischen Kontrolleure auf einen Streifenwagen der Polizei warten, weil nur die Ordnungshüter die Lizenz zum Abschleppen besaßen. Das hatte zur Folge, dass die städtischen Kontrolleure in den meisten Fällen nur einen Strafzettel hinter die Scheibenwischer steckten. Das wirkliche Problem – etwa ein Fahrzeug in einer Brandschutzzone – blieb bestehen.

 

Die Lizenz zum Abschleppen besitzen seit Mai dieses Jahres auch die sechs Mitglieder des mobilen Einsatzteams der Stadt. „In den ersten vier Monaten haben unsere drei Zweierteams bereits 80 Fahrzeuge abschleppen lassen“, sagt Joachim Elser, der Leiter der Verkehrsüberwachung. In allen Fällen habe es sich um massive Verstöße mit hohem Gefahrenpontenzial für andere Personen gehandelt.

Klientel hält Verbotsschilder für lästige Hinweise

„Unsere mobilen Teams, die es seit zwei Jahren gibt, fahren vor allem Stadtteile an, in denen immer wieder Brandschutzzonen, Fußgängerüberwege, Bürgersteige, Busbuchten und Engstellen zugeparkt werden. Sie gehen auch Beschwerden über Falschparker aus der Bevölkerung nach“, erläutert Elser. Es gebe immer mehr Beschwerden über rücksichtslose Verkehrsteilnehmer in der Stadt. Diese sähen in einem Verbotschild lediglich einen lästigen Hinweis, den sie nicht beachten müssten. „Die Einsicht ist bei dieser Klientel leider nur über den Geldbeutel zu fördern“, weiß Elser aus Erfahrung.

In diesem Sinne hält er eine Standortveränderung des Fahrzeugs für äußerst lehrreich. „Neben den reinen Abschleppkosten von rund 200 Euro gibt es auch noch einen Strafzettel über 35 Euro.“ Außerdem fielen noch zusätzliche Verwaltungsgebühren an. Falls auch noch die Reifen abgefahren seien oder der Halter den Tüv-Termin überschritten habe, werde es noch teurer.

Andere Städte gehen konsequenter vor

Im Zuge der neuen mobilen Überwachungsstrategie kommen rabiate Falschparker inzwischen rascher auf den Haken. „Früher dauerte ein Einsatz mindestens 90 Minuten“, so Elser. „Nun liegen wir bereits bei 75 Minuten mit deutlicher Tendenz nach unten.“ Denn nun könnten die Einsatzteams den Abschleppwagen direkt bei der Leitstelle der Polizei anfordern. „Eine Polizeistreife vor Ort ist nicht mehr erforderlich“, so Elser.

Im Vergleich mit anderen Großstädten hält sich die Landeshauptstadt bei schweren Verkehrsverstößen immer noch zurück. Die Eine-Millionen-Stadt Köln geht konsequenter vor. „Wir haben im vergangenen Jahr gut 13 000 in Halteverbots- und Brandschutzzonen stehende Fahrzeuge entfernt“, sagt Heribert Büth, der Sprecher des Kölner Ordnungsamts. Von den rund 240 städtischen Verkehrskontrolleuren hätten 90 die Befugnis zum Abschleppen. „In Stuttgart nehmen Stadt und Polizei in vergleichbaren Fällen die Wagen von 1300 Verkehrssündern auf den Haken“, so Elser. „Und von unseren 120 Kontrolleuren dürfen nur sechs das Abschleppen anordnen.“

Bürgermeister: Polizei ist auch zuständig

Auch im 125 000 Einwohner zählenden Heilbronn werden Fahrzeuge von den 24 Kontrolleuren entschiedener als in Stuttgart aus Halteverbotszonen entfernt. „Bei groben Verstößen ruft das Amt sofort einen Abschlepper“, sagt Pressesprecher Michael Brand. Bis Mitte November habe man 229 Fahrzeuge standortverändert. Im Schnitt dauere ein Vorgang 45 Minuten.

„Mit dem gegenwärtigen Personalstand bei der Verkehrsüberwachung können wir nicht mehr leisten“, betont Ordnungsbürgermeister Martin Schairer. Im Frühjahr will er im Technikausschuss einen Bericht vorlegen. Dann müsse der Gemeinderat politisch entscheiden, ob er für mehr Prävention mehr Kontrolleure wolle. Für freie Brandschutzzonen ist laut dem früheren Polizeipräsidenten Schairer im Übrigen nicht nur die Stadt zuständig: „Das ist auch eine Pflichtaufgabe für die Polizei.“