Das Telefonieren mit dem Handy ist auf dem Fahrrad genauso verboten wie beim Autofahren – und das gleich aus zwei Gründen: zum einen lenkt das Telefonieren vom Verkehr ab, zum anderen ist auch das einhändige Fahren gefährlich. Wer sich mit Handy am Ohr von der Polizei erwischen lässt, muss daher ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Musik mit Kopfhörern zu hören, ist ebenfalls verboten: 10 Euro Bußgeld sind dafür vorgesehen, wenn das „Gehör durch Geräte bei der Fahrt beeinträchtigt“ ist. Denn wer Kopfhörer im Ohr hat und die Lautstärke hochdreht, hört nichts anderes mehr – weder ein Martinshorn, noch das Hupen oder Klingeln anderer Verkehrsteilnehmer.