Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig, was die Sicherheitsausstattung eines Drahtesels betrifft. Vorgeschrieben sind Scheinwerfer, rotes Rücklicht, reflektierende Radstreifen oder Speichenreflektoren, zwei voneinander unabhängige Bremsen, rutschfeste Pedale mit zwei Pedalreflektoren und dazu eine Klingel. Nur leider hält sich nicht jeder Radfahrer an die Vorschriften. Dabei drohen durchaus schmerzhafte Bußgelder: Wer bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Licht unterwegs ist, zahlt zwischen 20 und 35 Euro Strafe. Eine fehlende Klingel kostet 15 Euro, nicht funktionsfähige Bremsen 10 Euro. „Durch schlechte Sicht und mangelnde Sichtbarkeit erhöht sich die Unfallgefahr“, warnt Hannelore Herlan, Sprecherin der Deutschen Verkehrswacht. Das Fahrrad sollte daher nach der Winterpause genau inspiziert werden.