Exklusiv Der Verkehrsvertrag zwischen Bahn und dem Land stammt noch aus der schwarz-gelben Regierungszeit. Er komme das Land teuer zu stehen, so die Kritik. Ein Vermerk legt jetzt nahe, dass man dadurch Stuttgart 21 wieder in die Spur bringen wollte.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der umstrittene Verkehrsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn ist offenbar auch im Blick auf das Bahnprojekt Stuttgart 21 geschlossen worden. Durch die milliardenschwere Vereinbarung über den Schienenpersonennahverkehr aus dem Jahr 2003 sollte die Wirtschaftlichkeit des Tiefbahnhofes und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm verbessert werden. Dies ergibt sich aus einem jetzt bekannt gewordenen Vermerk des Verkehrsministeriums aus dem Frühjahr 2005 für den damals designierten Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU), der der StZ vorliegt.

 

Um die stockenden Planungen für Stuttgart 21 wieder in Gang zu bringen, hatte die CDU-geführte Landesregierung der Bahn im Sommer 2001 den Abschluss eines Verkehrsvertrags und die Bestellung zusätzlicher Züge in Aussicht gestellt. Hintergrund waren damals Berechnungen der Deutschen Bahn, wonach das Projekt nicht wirtschaftlich sei. Nach dem Vermerk für Oettinger konnte durch die in einer Zusatzvereinbarung festgehaltenen Maßnahmen „die Wirtschaftlichkeitsrechnung verbessert werden“. Der tatsächliche Umfang der Verbesserungen sei zwischen Land und Bahn aber strittig; das Land ging von einem Wert von 117 Millionen Euro aus.

Das Land will die Zahlungen an die Bahn kürzen

Der von 2003 bis 2016 laufende Verkehrsvertrag wird von der grün-roten Landesregierung als stark überteuert angesehen. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will die Zahlungen an die Bahn um mindestens 140 Millionen Euro kürzen; womöglich seien sogar mehrere hundert Millionen Euro zu viel bezahlt worden, heißt es ressortintern. Auf Anfrage der CDU ließ Hermann jetzt detailliert erläutern, warum der Vertrag „für das Land ökonomisch äußerst nachteilig“ sei. Der Wettbewerb werde dadurch behindert, auf vielen Strecken führen veraltete Fahrzeuge, Chancen und Risiken zwischen Land und DB Regio seien ungleich verteilt.

Die Bahn lässt offen, ob sie klagt

„Querbeziehungen zwischen dem Großen Verkehrsvertrag und dem Projekt Stuttgart 21 wurden von der alten Landesregierung hergestellt und seinerzeit auch offen kommuniziert“, sagte Hermann der StZ. Dagegen betonte ein Sprecher der Bahn, die Zusatzvereinbarung von 2001 habe keine konkreten Auswirkungen auf den Verkehrsvertrag gehabt. Unstrittig sei allerdings, dass Verkehrskonzepte einen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturmaßnahmen hätten. Ob die Bahn das Land wegen der einbehaltenen Millionen verklagen wird, ist dem Sprecher zufolge noch offen.

Unterdessen hat die Bahn im Rathaus ihr Baustellenlogistikkonzept und die neue Wegeführung für Fahrgäste nach der Sperrung des S-Bahn-Abgangs in der Gleishalle vorgestellt. Die Passagiere müssen künftig einen Umweg in Kauf nehmen – die Alternativroute führt ins Freie.