Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 51-Jährigen wegen versuchten Mordes. Er hatte seinem Vater in der Garage aufgelauert und mit einer Metallstange auf den Kopf geschlagen. Auslöser der Tat war wohl ein vorangegangener Streit gewesen.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Auenwald - In der Nacht des 12. Februar hat ein 51-jähriger Mann aus Auenwald seinem 81-jährigen Vater in der Garage des gemeinsamen Wohnhauses aufgelauert. Als der Senior mit dem Auto gegen 22.30 Uhr nach Hause kam, schlug der Sohn ihm mit der Verlängerung eines Wagenhebers mindestens sechs Mal auf den Kopf oder die zur Gegenwehr erhobenen Hände. Der dermaßen Malträtierte trug mehrere Platzwunden am Kopf, eine leichte Gehirnerschütterung und mehrere gebrochene Finger davon. Das Landgericht Stuttgart hat deshalb den Sohn am Freitag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt.

 

Der Mann hatte die Tat von Anfang an gestanden. Als die Polizei an jenem Abend vor der Garage ankam, sagte der 51-Jährige sofort zu den Beamten, er sei der Täter gewesen. Auch vor Gericht gestand er, gab jedoch an, nur noch akustische Erinnerungen zu haben, keine visuellen. Als Auslöser für die Tat nannte der bisher völlig unbescholtene Mann einen Streit mit seinem Vater, der sich drei Tage zuvor in dessen Wohnung abgespielt habe. Dabei ging es offenbar um Renovierungskosten für das Haus, das der 51-Jährige mit seiner Familie und dem Vater bewohnt.

Der Angeklagte kann selbst nicht sagen, was ihn getrieben hat

„Der Angeklagte fühlte sich übervorteilt, da der Vater nur die Hälfte der Renovierungskosten zahlen wollte, aber den größeren Teil des Hauses besaß“, so die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung. Außerdem habe der Angeklagte befürchtet, die Freundin seines Vaters könne diesen zu viel Geld kosten. „Du und deine Weiberei“, habe er während des Streits zu dem verwitweten Vater gesagt. „Da bin ich laut geworden“, berichtete dieser als Zeuge. Der 81-Jährige trat in dem Prozess als Nebenkläger auf, war aber nur für seine Aussage und zur Urteilsverkündung anwesend. Das Verhältnis zwischen ihm und seinem Sohn sowie zu dessen Familie sei seit der Tat quasi beendet: „Man sagt halt guten Tag.“

Wie es tatsächlich zu dem Gewaltausbruch gekommen ist, lässt sich nicht gänzlich erklären. Der 51-Jährige ist nie durch Gewalttätigkeit aufgefallen. „Ich bin noch nie auf jemanden losgegangen und jetzt ausgerechnet auf meinen Vater“, sagte er am ersten Verhandlungstag. So richtig erklären konnte er selbst nicht, was ihn getrieben hat. „Ich wollte ihm eine verpassen“, sagte er.

Vom Unrecht seiner Tat habe er aber gewusst, so die Vorsitzende Richterin. Allerdings folgte das Gericht der Einschätzung des psychiatrischen Gutachters, er sei in seiner psychischen Steuerungsfähigkeit durch eine Depression eingeschränkt gewesen, an der er zur Zeit der Tat gelitten habe. „Dadurch war er nicht in der Lage, die Tat doch noch zu unterlassen“, so die Meinung des Gerichts.

Die Schläge waren potenziell tödlich

Er habe die Ahnungslosigkeit des Vaters ausgenutzt, als dieser in der Garage aus dem Auto steigen wollte. In diesem Moment traf ihn der erste Schlag auf den Hinterkopf. Dieser und weitere Treffer am Kopf seien potenziell tödlich gewesen, so die Meinung des Gerichts. „Auch jene, welche die Hände trafen, hätten tödliche Wirkung haben können, wenn sie den Kopf getroffen hätten.“ Deshalb verurteilte das Gericht den Mann wegen versuchten Mordes.

Seine Frau brach in Tränen aus, als das Urteil verkündet wurde. Das Ehepaar hat zwei Kinder im Alter von einem und sieben Jahren. Die Firma des 51-Jährigen hält zu ihm und will, dass der hoch qualifizierte Mitarbeiter weiter für sie arbeitet. Für sie ist er zurzeit in unbezahltem Urlaub.