Ein Mann steht seit Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart, weil er versucht haben soll, eine 44-Jährige in ihrer Wohnung zu töten und zu berauben. Der Angeklagte ist massiv vorbestraft.

Stuttgart - Versuchter heimtückischer Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat wirft die Staatsanwältin dem 51-jährigen Angeklagten vor. Damit hätte der Mann gleich drei Mordmerkmale verwirklicht. Weil der gebürtige Saarbrücker mehrfach vorbestraft ist und laut Anklage einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten hat, beantragt die Staatsanwältin, die 1a. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart solle die Sicherungsverwahrung gegen den 51-Jährigen verhängen.

 

Am ersten Prozesstag wird lediglich der Anklagesatz verlesen, da der psychiatrische Gutachter nicht anwesend sein kann. Laut Anklage soll der Mann das Opfer in der Nacht auf den 30. November 2016 kennengelernt haben. Die Frau nahm ihn mit in ihre Wohnung an der Sichelstraße in Bad Cannstatt. Dort sei es zum Streit gekommen, die 44-Jährige wies dem Mann gegen 2 Uhr die Tür. Gegen 4.30 Uhr soll er zurückgekommen sein – mit einem Wohnungsschlüssel, den er zwei Stunden zuvor gestohlen haben soll.

Messerklinge bricht in der Wunde ab

Der 51-Jährige habe die schlafende Frau gewürgt und ihr dann ein Kissen ins Gesicht gedrückt, so die Anklägerin. Mit einem Küchenmesser soll er der 44-Jährigen dann von oben nach unten seitlich in den Hals gestochen haben. Elf Zentimeter tief drang die Klinge ein. Die Klinge brach ab und blieb im Hals stecken. Die Frau konnte lebensgefährlich verletzt ins Bad flüchten. Der Angeklagte soll ihr Handy und einen kleinen Bargeldbetrag gestohlen haben und gegangen sein. Eine Woche später nahm die Polizei den berufslosen Mann dann fest.

Der Verteidiger des 51-Jährigen hat das Gericht vorab wissen lassen, dass sein Mandant keine Angaben machen werde – weder zur Person noch zu dem Vorwurf. Umso mehr Gewicht bekommt die Aussage der Frau, die als Nebenklägerin auftritt. Auch sie war am ersten Tag nicht da, will aber künftig kommen. Sie wird aus Schwäbisch Gmünd gebracht, wo die 44-Jährige derzeit selbst im Gefängnis sitzt. Der Prozess wird am 21. Juni fortgesetzt.