Weil er den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen haben soll, muss ein 22 Jahre alter Mann hinter Gitter. Er schlug als Türsteher einen Gast zusammen. Das Gericht wertete dies als versuchten Totschlag.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Angeklagte habe den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen: Damit begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn, warum die Schwurgerichtskammer den 22-Jährigen des versuchten Totschlags für schuldig befunden habe. Der junge Mann, der als Türsteher arbeitete, muss deswegen für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

 

Die Tat hatte sich im April vor der Tür des Lokals, in dem der Verurteilte arbeitete, zugetragen. Es soll ihn gestört haben, dass ein Mann, angetrunken und ausgelassen, in der Tequilabar in der Innenstadt zur lauten Partymusik auf dem Tisch herumgetrommelt habe. Nach einer ersten Ermahnung, die der Betrunkene durchaus eingehalten habe, sei er später erneut durch sein Trommeln aufgefallen. Der Türsteher soll den Mann daraufhin aus dem Lokal gezerrt und im hohen Bogen hinausgeworfen haben. Dabei stürzte der Gast. Das Opfer habe versucht, Schultern und Kopf vom Boden anzuheben, wurde im Prozess deutlich, da habe der Täter wieder zugeschlagen. Und zwar nicht mehr nur mit den Händen, er versetzte dem am Boden liegenden Mann mit dem Fuß einen Tritt mitten ins Gesicht. Der Gast erlitt dabei mehrere Brüche und musste operiert werden. Bis heute hat er eine Stahlplatte im Kopf, die Schäden korrigiert.

Mit dem Fuß ins Gesicht getreten

Der Angeklagte soll nach der Tat zunächst keinerlei Anstalten gemacht haben, dem leblos am Boden liegenden Mann zu helfen. Dabei müsse für ihn erkennbar gewesen sein, dass er seinem 23-jährigen Opfer lebensgefährliche Verletzungen zugefügt habe, erklärte das Gericht. Bei Tritten ins Gesicht sei es „purer Zufall“, ob ein Opfer überlebe oder nicht. Der Türsteher soll die Arme gehoben und in die Runde der Gäste „Wer will als nächster?“ gefragt haben. Freunde des Verletzten hätten ihn angreifen wollen, behauptete er vor Gericht.

Reue hat ihn offenbar erst später befallen. Als der Krankenwagen – herbeigerufen von den jenen Freunden des Opfers – schon da war, soll er versucht haben, zu dem jungen Mann zu gehen und sich zu erkundigen, wie es ihm gehe, beziehungsweise sich zu entschuldigen. Die Kumpels ließen den Angreifer aber nicht zu ihrem Freund durch. Später schrieb er dann aus der Untersuchungshaft einen Entschuldigungsbrief an das Opfer, auch in der Verhandlung am Landgericht äußerte er Bedauern. Das berücksichtigte das Gericht zu seinen Gunsten. Negativ wirkte es sich hingegen aus, dass der Mann nicht zum ersten mal zugeschlagen hatte. Erst wenige Wochen vor der nun abgeurteilten Tat hatte er einen Gast geschlagen. Hinzu kommen weitere Vorstrafen wegen Körperverletzung, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.