Stuttgart - Es ist nur schwer zu begreifen: in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21 erklären die Befürworter des Projekts, es existierten Verträge, die auf jeden Fall eingehalten werden müssten. Zur selben Zeit aber beschließt die Bundesregierung eine Verlängerung der Laufzeiten für Kernkraftwerke und rüttelt damit an dem von den rot-grünen Vorgängern mit den Energiekonzernen vereinbarten "Atomkonsens". Wie passt das in einem Rechtsstaat zusammen? In beiden Fällen geht es um politische Grundsatzentscheidungen, die dann zu rechtsverbindlichen Verträgen geführt haben. Politische Entscheidungen können, auch wenn sie in Gesetze gegossen worden sind, jederzeit wieder geändert werden. Der politische Wille entscheidet, was geschehen soll - und dieser politische Wille kann sich selbstverständlich mit den politischen Mehrheiten und den politischen Stimmungen im Land ändern.
Der politische Gestaltungsspielraum derer, die über eine politische Mehrheit und damit über die politische Macht verfügen, ist, wenn es darauf ankommt, nur durch die Regeln der Verfassung begrenzt. In der politischen Praxis der Republik gibt es freilich auch ungeschriebene Regeln, Bewährtes zu bewahren und nicht mit allen Traditionen zu brechen. Welche Maßstäbe man auch anlegt: die Entscheidung, einen Bahnhof zu bauen oder die Kernkraft zu nutzen, bewegt sich innerhalb dieses Spektrums.
Das Atomrechtsänderungsgesetz von 2002 kann so erneut geändert werden, strittig ist nur, in welchem Umfang die Länder beteiligt werden müssen. Der Atomkonsens basiert aber nicht nur auf dem Gesetz, sondern auch auf der "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen" von 2000. Solche Verträge stehen, anders als Gesetze, nicht zur Disposition wechselnder Mehrheiten. Verträge sind einzuhalten.
Ausnahmen von dieser Rechtsregel gibt es nur, wenn ein Partner den Vertrag objektiv nicht mehr erfüllen kann, beispielsweise weil er pleite ist, wenn er getäuscht worden ist, oder wenn ein Vertrag gegen die guten Sitten verstößt. Von all dem kann beim Atomkonsens keine Rede sein.
Nur die Vertragspartner haben Einfluss
Die schon im römischen Recht bekannte Regel "pacta sunt servanda" bedeutet freilich nicht, dass Verträge nicht geändert werden könnten. Sie besagt nur, dass sie nicht von einem Vertragspartner einseitig gebrochen werden dürfen. Die Stromkonzerne und die Bundesregierung sind sich über die Laufzeitverlängerung einig. Also können sie den Vertrag auch ändern. Rechtlich bedeutungslos ist dabei der Wille jener, die den Vertrag nicht unterzeichnet, an ihm also nicht direkt beteiligt sind, aber die Konsequenzen der Änderung mitzutragen haben. Selten wird das so deutlich wie bei der Atomkraft.
Viele fühlen sich durch die Laufzeitverlängerung gefährdet. Sie protestieren dagegen, sie können unter Umständen eine Gesetzesänderung anstoßen - aber sie können Verträge, die gültig sind, nicht verändern. Der Vertrag hat, wenn es hart auf hart geht, Vorrang vor dem politischen Willen. Im praktischen Leben beugen sich an der eigenen Entwicklung interessierte Vertragspartner aber oft politischem Druck.