| Zeitungsgruppe Stuttgart |Sonntag, 12. Februar 2012
Politik
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Verträge in der Politik Es gibt viel Spielraum

Stefan Geiger, vom 08.09.2010 18:57 Uhr
Atomkraft und Stuttgart 21 – bei beiden Themen existieren bindende Verträge. Doch beide verursachen massive Proteste. Foto: dpa
Atomkraft und Stuttgart 21 – bei beiden Themen existieren bindende Verträge. Doch beide verursachen massive Proteste. Foto: dpa
Stuttgart - Es ist nur schwer zu begreifen: in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21 erklären die Befürworter des Projekts, es existierten Verträge, die auf jeden Fall eingehalten werden müssten. Zur selben Zeit aber beschließt die Bundesregierung eine Verlängerung der Laufzeiten für Kernkraftwerke und rüttelt damit an dem von den rot-grünen Vorgängern mit den Energiekonzernen vereinbarten "Atomkonsens". Wie passt das in einem Rechtsstaat zusammen? In beiden Fällen geht es um politische Grundsatzentscheidungen, die dann zu rechtsverbindlichen Verträgen geführt haben. Politische Entscheidungen können, auch wenn sie in Gesetze gegossen worden sind, jederzeit wieder geändert werden. Der politische Wille entscheidet, was geschehen soll - und dieser politische Wille kann sich selbstverständlich mit den politischen Mehrheiten und den politischen Stimmungen im Land ändern.

Der politische Gestaltungsspielraum derer, die über eine politische Mehrheit und damit über die politische Macht verfügen, ist, wenn es darauf ankommt, nur durch die Regeln der Verfassung begrenzt. In der politischen Praxis der Republik gibt es freilich auch ungeschriebene Regeln, Bewährtes zu bewahren und nicht mit allen Traditionen zu brechen. Welche Maßstäbe man auch anlegt: die Entscheidung, einen Bahnhof zu bauen oder die Kernkraft zu nutzen, bewegt sich innerhalb dieses Spektrums.

Das Atomrechtsänderungsgesetz von 2002 kann so erneut geändert werden, strittig ist nur, in welchem Umfang die Länder beteiligt werden müssen. Der Atomkonsens basiert aber nicht nur auf dem Gesetz, sondern auch auf der "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen" von 2000. Solche Verträge stehen, anders als Gesetze, nicht zur Disposition wechselnder Mehrheiten. Verträge sind einzuhalten.

Ausnahmen von dieser Rechtsregel gibt es nur, wenn ein Partner den Vertrag objektiv nicht mehr erfüllen kann, beispielsweise weil er pleite ist, wenn er getäuscht worden ist, oder wenn ein Vertrag gegen die guten Sitten verstößt. Von all dem kann beim Atomkonsens keine Rede sein.

Nur die Vertragspartner haben Einfluss


Die schon im römischen Recht bekannte Regel "pacta sunt servanda" bedeutet freilich nicht, dass Verträge nicht geändert werden könnten. Sie besagt nur, dass sie nicht von einem Vertragspartner einseitig gebrochen werden dürfen. Die Stromkonzerne und die Bundesregierung sind sich über die Laufzeitverlängerung einig. Also können sie den Vertrag auch ändern. Rechtlich bedeutungslos ist dabei der Wille jener, die den Vertrag nicht unterzeichnet, an ihm also nicht direkt beteiligt sind, aber die Konsequenzen der Änderung mitzutragen haben. Selten wird das so deutlich wie bei der Atomkraft.

Viele fühlen sich durch die Laufzeitverlängerung gefährdet. Sie protestieren dagegen, sie können unter Umständen eine Gesetzesänderung anstoßen - aber sie können Verträge, die gültig sind, nicht verändern. Der Vertrag hat, wenn es hart auf hart geht, Vorrang vor dem politischen Willen. Im praktischen Leben beugen sich an der eigenen Entwicklung interessierte Vertragspartner aber oft politischem Druck.

Kommentare (1)
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SEP
09
05:50 Uhr, geschrieben von beat126
Deutschland - der Zwitterfall
Ein toller und kritischer Artikel, der versucht Zusammenhänge zu erklären, wieso politische Entscheidungen legitimiert sein sollen und dazugehörende Verträge einzuhalten sind. Ein Vergleich mit den Problemstellungen von S21 und der Atomdebatte, die als rechtliche Zwitterfälle bezeichnet werden und wie sie mit einem demokratischen Rechtsstaat vereinbar sein sollen. Erlauben Sie mir, aus Sicht eines Schweizers, hier meine Gedanken zu äussern, aber bitte erschrecken sind nicht daran. Deutschland bezeichnet sich als Repräsentative Demokratie. Ein wichtiger Pfeiler einer Demokratie ist die Gewaltenteilung. Obwohl von der Deutschen Justiz längst verlangt, sind Exekutive, Legislative und Judikative nicht unabhängig, genauso wie Bundestag und Bundesrat. Die Judikative ist fremdbestimmt, sie kann von der Exekutive, also von der Regierung, gesteuert werden. Umgekehrt kann ein Gericht Urteile fällen, die gesetzlichen Charakter haben. Eine Wortklauberei im GG, das von Gewaltenverschränkung spricht, erlaubt das Umschiffen eines elementaren Demokratieprinzips. Anscheinend soll ja auch Bundes-Berlin regieren können, ohne die Länderkammer einzubeziehen, wie uns Rechtsgelehrte weismachen wollen. Hart ausgedrückt ist Deutschland also gar keine Demokratie, sondern eine Oligarchie (Herrschaft Weniger). Es sind die Parteispitzen, bei einer Koalition mehrerer Parteien, die bis zum Regierungswechsel das Sagen haben. Und dies wohlgemerkt ohne irgendeine Möglichkeit einer Mitbestimmung des Volkes. Seinen Unmut kann das Volk also nur auf der Strasse kundtun und auf die nächsten Wahlen warten. So gesehen, ist die Bezeichnung Bananenrepublik Deutschland (BRD) gar nicht so abwegig. Dies darf aber nicht der jetzigen Regierung alleine angelastet werden. Es sind alle Parlamentarier, seit der Gründung der BRD, in die Pflicht zu nehmen, denn nur sie haben die Möglichkeit solche Vorstösse ins Parlament einzubringen. Genauso verhält es sich mit der fehlenden Verfassung Deutschlands. Bei einem Regierungswechsel ändern sich zwar die Vorzeichen, aber die Machtlosigkeit der Bürger bleibt weiter bestehen. Was passiert? Die parteiisch abgesegneten Gesetze werden wieder geändert oder sogar gekippt – bis hin zum nächsten Wechsel. Dieser ewig dauernde Wahlkampf bringt die Nation nur vom Regen in die Traufe. Im Grunde gibt es kein ineffizienteres Polit-System, kein Thema kann wirklich für sich abgeschlossen behandelt werden, ausser die Zeit lässt das Problem vergessen. Diese parteiische Macht wird beim Thema Laufzeitverlängerung sehr schön beleuchtet. Obwohl die Mehrheit der Deutschen eine LZV hoch ablehnen, kann sie doch von der Kanzlerin beschlossen werden. Und dies mit dem Hintergrund, dass der Ausstieg aus der Atomkraft längst beschlossen wurde und noch unter Mithilfe ihrer eigenen Partei. Zur Thematik Öko-Fonds bei den Atomverträgen sei nur noch erwähnt, dass wahrscheinlich die gleichen Konzerne diese Gelder wieder ausbezahlt erhalten. Dieser Fonds ist also nichts anderes als eine eigene Vorfinanzierung für Erneuerbare Energien der Konzerne, getarnt als Abgabe – ich bezeichne diese Art von Vertragsabschluss als Betrug. S21 mit seinen Zusatzprojekten, ist gemachte Politik, bei der die Wahrheit offensichtlich nur scheibchenweise ans Tageslicht kommt. Wenn sich Bund, Land, Bahn und Stadt gegenseitig die Verantwortung zuweisen, kommt eine gewisse Hinterzimmer-Politik zum Vorschein. Man kann dort nicht mehr von Informations-Gau oder etwa von schlechter Politik sprechen. In der Politik wird ein Amtseid geleistet zum Wohle des Volkes - man darf also auch hier von Betrug, Betrug am Steuerzahler sprechen. Die Erklärung: Betrug im strafrechtlichen Sinn ist ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt. Die Bereicherungsabsicht ist gegeben durch den Deal (Verkauf) der frei werdenden Gleisanlagen. Das Gelände wird zum Spekulationsobjekt für Immobilien; Profiteur wird die Privat-Wirtschaft. Die Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen ist gegeben durch die immer weiter steigenden Baukosten und Finanzierungslücken (damals 4 Mia. – heute weit über 7 Mia.). Der finanzielle Schaden wird dadurch dem Steuerzahler zugefügt. Juristisch wird im Deutschen Recht bei Betrug auch das Vermögen des Staates genannt – und Steuergeld ist Staatsvermögen. Bei S21 können die Verantwortlichen durch ihre politische Immunität (noch) nicht belangt werden. Die Verträge müssen juristisch aber für ungültig erklärt werden, wenn ein Straftatbestand dahinter steckt. Wie im Artikel richtig festgehalten wird, sind Verträge einzuhalten – es sei denn, man wurde getäuscht. Dies wurde aber bei S21 getan – unumkehrbare Vertragsabschlüsse gibt es also dort nicht. Herr Mappus sprach von „unredlich“, nachdem die SPD jetzt einen Volksentscheid fordert – diese Aussage darf man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Der Artikel kommt zum Schluss, dass bei S21 und der Laufzeitverlängerung von Zwitter gesprochen werden kann, mit rechtlich unterschiedlichem Wurzelwerk. Solche Ungereimtheiten können verhindert werden, indem Deutschland nach der gelösten Polemik der Gewaltentrennung etwas einführt, was Politiker und Bürger längst fordern – die Direkte Demokratie mit den beiden Volksrechten Initiative und Referendum. Die Einführung der Direkten Demokratie hätte dabei einen ganz grossen Vorteil. Es ist unwichtig, wer regiert. Wichtig bleibt einzig und alleine das Resultat. Und wenn dieses Resultat nicht mit der Meinung des Volkes übereinstimmt, können Unterschriften gesammelt werden, um die Vorlage zur Abstimmung vor's Volk zu bringen. Die Möglichkeit, das Volk überall einzubinden, führt zwangsläufig dazu, dass bereits bei der Verabschiedung eines Gesetzes, die Regierung die Unterstützung des Volkes hinter sich wissen muss. Darum werden schon bei den parlamentarischen Beratungen die besten Ideen aller Parteien gesammelt und eine parteiübergreifende Lösung, ein Kompromiss gesucht Die so verabschiedeten Gesetze werden kaum mehr angefochten, weil alle damit leben können. Damit steigt auch die Stabilität einer Nation Bei der Direkten Demokratie ist es also nicht das Abstimmen selbst, das den grössten Nutzen bringt, sondern die Möglichkeit, das Volk darüber abstimmen zu lassen.
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