Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat entschieden, keine Ermittlungen gegen die Ex-Verkehrsministerin Gönner aufzunehmen. Eine Strafanzeige des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 wurde abgewiesen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Gegen die frühere Verkehrsministein Tanja Gönner (CDU) werden keine Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem Großen Verkehrsvertrag zwischen Land und Bahn eingeleitet. Dies hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt entschieden und damit eine Strafanzeige des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 abgewiesen.

 

Die Prüfung habe „keinen Hinweis auf ein strafbares Verhalten der am Abschluss oder der Anwendung des Verkehrsvertrages beteiligten Personen ergeben“, hieß es in einer Erklärung. Es gebe „keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Pflichtverletzung“ Gönners.

Hintergrund der Anzeige war der Konflikt zwischen Land und Bahn um den Verkehrsvertrag. Gönners Nachfolger Winfried Hermann (Grüne) argumentiert, das Land zahle für den Schienenpersonennahverkehr zu viel Geld an die DB Regio; er hat deswegen bereits 80 Millionen Euro einbehalten. Seine Position war unlängst durch eine Stellungnahme des Landesrechungshofs gestärkt worden. Die Bahn sieht sich im Recht, hat aber bisher auf eine Klage gegen das Land verzichtet.

Der Vertrag wurde unter Stefan Mappus geschlossen

Kernpunkt des Streits ist die sogenannte doppelte Dynamisierung, mit der Kostensteigerungen aus Sicht des Landes zweifach ausgeglichen werden. Der Vertrag war bereits 2003 unter dem Verkehrsstaatssekretär Stefan Mappus (CDU) geschlossen worden. Aus Gründen der Verjährung hatten die Stuttgart-21-Gegner Anzeige gegen Gönner erstattet.

Sie habe von den überhöhten Zahlungen, die im Blick auf das Bahnprojekt gewährt worden seien, gewusst und sie dennoch ausführen lassen; damit habe sie die Vermögensinteressen des Landes pflichtwidrig verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht dafür keine Hinweise und daher keinen Anlass, ein Verfahren einzuleiten. Daran ändere auch das Gutachten des Rechnungshofes nichts, das die Ermittler eigens abgewartet hatten.