Mit einer Polizeiverordnung allein ist die Benutzung von Grünflächen nicht mehr ausreichend reguliert. Die Ditzinger werden wohl eine neue Satzung beschließen.

Ditzingen - Früher hat es einen Kinderspielplatz gegeben. Dann vielleicht noch einen Bolzplatz. Heute gibt es vielerorts einen Freizeitplatz, der von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen genutzt wird. Und es gibt neuerdings Anlagen für Trendsportarten wie Pumptracks, zudem weiterhin Grillplätze und selbstverständlich auch schlicht Grünflächen.

 

Die Veränderung zeigt, wie die Bedeutung innerstädtischer Grünflächen im Ballungsraum zugenommen hat. Die Wichtigkeit nehme „für die Gesundheit, Erholung und Freizeitgestaltung stetig zu“, schreibt die Ditzinger Stadtverwaltung in der Beratungsunterlage für den Gemeinderat. Auf ihren Antrag hat der Ausschuss für Finanzen, Kultur und Soziales dem Gemeinderat empfohlen, eine Grünflächensatzung zu erlassen. Die Ditzinger folgen damit dem Beispiel anderer Kommunen.

Gemeinderat beschließt nächste Woche

Die Satzung gilt für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen der Stadt. Folgt der Gemeinderat nächste Woche der Empfehlung seines Ausschusses, tritt die Satzung im November in Kraft. Die Zustimmung des Gemeinderats gilt als sicher, da der Ausschuss keinen Diskussionsbedarf hatte. Im Gegenzug zur neuen Satzung sei die alte Polizeiverordnung entsprechend reduziert worden, sagte der Oberbürgermeister Michael Makurath. So solle eine Dopplung vermieden werden. Nicht mehr in der alten, dafür aber in der neuen Satzung soll dann geregelt sein, dass die Spielgeräte auf Kinderspielplätzen nur von Kindern bis zu 14 Jahren benutzt werden dürfen. Andererseits ist dafür nun auch klar gestellt, dass auf bestimmten Freizeitflächen Kinder mit ihren Eltern kicken dürfen – was bisher nicht möglich war, wenn etwa ein Spiel- oder Bolzplatz überhaupt nicht für Erwachsene freigegeben war.

Landwirtschaftliche Flächen im Fokus

Inhaltlich hatte einzig der Freie Wähler Frank Hagenlocher weniger eine Kritik als eine Anregung vorgebracht. Er wunderte sich darüber, dass in der Auflistung der Ordnungswidrigkeiten nicht auf die landwirtschaftlichen Flächen eingegangen werde. Im Paragraf zehn wird dargestellt, was als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, also zum Beispiel das Reiten außerhalb ausgewiesener Wege, das Befahren von Grünflächen mit Autos oder auch das Beschriften, Bemalen und Beschmutzen von Bänken, Schildern, Hinweisen oder etwa Denkmälern. „Auf landwirtschaftliche Flächen wird nicht eingegangen“, wunderte sich Hagenlocher. Dabei gebe es immer mehr Hunde in der Stadt. Ihr Kot verursache Erkrankungen bei den Wiederkäuern. Zudem, so Hagenlocher weiter, werde zunehmend mehr Feldgemüse angebaut. Er bezweifle, dass man Feldsalat möchte, „der von Hunden gedüngt ist“. Der Oberbürgermeister Michael Makurath sah spontan keinen Hinderungsgrund, Hagenlochers Anregung in die Satzung aufzunehmen. Die Stadtverwaltung hat zugesichert, diesen Sachverhalt zu klären.