Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus hat Recht bekommen: Das Land muss Kopien seiner Mails löschen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof so entschieden.

Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus hat Recht bekommen: Das Land muss Kopien seiner Mails löschen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof so entschieden.

 

Mannheim - Das Land Baden-Württemberg bekommt aus Datenschutzgründen keine Einblicke in E-Mails des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU). Dieser habe einen Anspruch darauf, dass seine Mails gelöscht würden, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Montag in Mannheim mit.

Zuvor müssen sie zwar dem Landesarchiv zur Übernahme als Archivgut angeboten werden - der Landtag hat damit aber praktisch keinen Zugriff auf die Dokumente. Das Gremium hatte sich aus den alten Mails vor allem Erkenntnisse über den umstrittenen Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 am „Schwarzen Donnerstag“ im Herbst 2010 mit mehr als 100 Verletzten erhofft.

Damit ging der Ex-Regierungschef aus dem Rechtsstreit bereits zum zweiten Mal als Sieger hervor: Im vergangenen Jahr war das Land gegen ihn vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe unterlegen. Nun scheiterte es auch mit der Berufung in Mannheim. „Wir prüfen das Urteil natürlich, ansonsten äußern wir uns erstmal nicht dazu“, sagte ein Sprecher der Landesregierung. Mappus’ Anwalt erklärte: „Dass die Unterlagen zunächst dem Landesarchiv angeboten werden müssen, hat für uns keine schwerwiegende Bedeutung, da das Landesarchiv grundsätzlich Unterlagen dreißig Jahre unter Verschluss hält.“

Grün-Rot glaubt an "brisantes Material"

Die Landtagsfraktionen von Grünen und SPD erklärten, es stelle sich die Frage, „welches brisante Material“ in diesen Mails enthalten sei, wenn Mappus sich so intensiv um die Löschung bemühe.

Mappus’ Anwälte hatten bei dem Gerichtstermin vergangene Woche argumentiert, die Daten gingen das Staatsministerium nichts an. Die Richter sahen das ähnlich: Die Sicherungskopien seien nur wegen technischer Probleme erstellt worden. Das sei nun nicht mehr aktuell und rechtfertige daher keine weitere Speicherung. Im Staatsministerium habe es keine Regelung zur Speicherung von E-Mails gegeben, hieß es vom Gericht. Besonders über diesen Punkt war vor Gericht gestritten worden: Der Anwalt des Landes argumentierte, Mappus habe seine Dateien nicht ordnungsgemäß archiviert. „Es deutet vieles darauf hin, dass in diesem Account einiges drin ist, das in die Akten des Staatsministeriums gehört.“

Von der Kammer hieß es, Mappus habe zwar möglicherweise gegen seine Pflichten verstoßen, vollständige Akten zu führen. Einen „offenkundigen und schwerwiegenden Verstoß“ sahen die Richter aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen - dagegen kann innerhalb eines Monats Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden (Az.: 1 S 1352/13).

Die Richter hatten sich schon in der Gerichtsverhandlung auf das Landesdatenschutzgesetz berufen. Sie ließen bereits damals durchblicken, dass dieses im Zweifel eng auszulegen sei. Möglicherweise gebe es Argumente für eine Gesetzesänderung.

Bei der Karlsruher Verhandlung 2013 hatten noch mögliche brisante Informationen über den umstrittenen Rückkauf des Energieversorgers EnBW durch das Land im Mittelpunkt gestanden. Nachdem der EnBW-Untersuchungsausschuss dazu aber inzwischen abgeschlossen ist, lag der Fokus aktuell auf Daten über den Schlossgarten-Einsatz, der im September 2010 noch unter Mappus als Landeschef eskaliert war.