Vor Gericht musste die IHK -Führung jetzt eingestehen, dass gerade ein einem internen Streit nicht ohne entsprechenden Beschluss für das gesamt Präsidium sprechen darf.

Stuttgart - Was dem einen Recht ist, muss dem anderen noch lange nicht billig sein. Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hat am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht eingeräumt, Fehler bei Veröffentlichungen zu einem internen Streit gemacht zu haben. „Die beklagte IHK erklärt, dass ohne Beratung und Beschlussfassung durch die Vollversammlung keine weiteren öffentlichen Äußerungen der IHK und ihrer Organe über Binnenkonflikte, die keine wirtschaftspolitischen Positionen betreffen, abgegeben werden“, hieß es im Vergleich. Bei zwei Pressemitteilungen gegen die Kaktus-Initiative habe eine solche Beratung und Beschlussfassung gefehlt.

 

Auslöser war die Klage von Klaus Steinke, Geschäftsführer der gleichnamigen GmbH sowie Mitglied der IHK und eben jener Kaktus-Gruppe. Die Initiative hatte im Streit um die strukturelle Neuausrichtung der IHK zwei kritische Pressemitteilungen veröffentlicht. Auf diese antworteten jeweils am 25. September 2015 und am 13. November 2015 das Kammerpräsidium und die Pressestelle mit offiziellen IHK-Mitteilungen. Dass der Präsident und der Hauptgeschäftsführer einen Teil der Mitglieder – damals 22 von rund 100 – unter dem IHK-Logo polemisch angegriffen hätten, sei unrechtmäßig, da sie in Pressemitteilungen die Interessen aller Mitglieder zu vertreten hätten, so der Kläger. Sein Beistand Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern, sagte im Verfahren: „Präsident und Hauptgeschäftsführer hatten einen dicken Hals und haben ein IHK-Instrument dafür benutzt, ihren Magenschleimhäuten Entlastung zu verschaffen.“

Kläger: IHK muss für alle Mitglieder sprechen

Der Anwalt der Gegenpartei hatte zunächst die Ansicht vertreten, aus der IHK-Satzung ergebe sich ein übertragenes Recht auf Pressemitteilungen, auch zu wichtigen internen Vorgängen. Zudem habe dem Gremium hier ein „Gegenschlag“ zugestanden, da den beiden Pressemitteilungen je ein öffentlicher Angriff der Kaktus-Initiative vorausgegangen sei – mit Vorwürfen und persönlichen Attacken. „Kann es denn sein, dass die IHK dann wehrlos ist?“, fragte ihr Anwalt Christian Winterhoff.

Vergleich könnte Signalwirkung haben

Die Vorsitzende Richterin Hildegard Dieckmann-Wittel ließ Zweifel an der IHK-Position erkennen. Schließlich lenkten beide Parteien ein und einigten sich. Boeddinghaus bilanzierte: „Dieser Vergleich hat Signalwirkung, auch über Stuttgart hinaus. Da geht es nicht um Klein-Klein.“