Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Klage einer Stuttgarterin abgewiesen. Diese hatte gegen das seit dem Jahr 1997 geltende Taubenfütterungsverbot geklagt. Die Frau stand schon mehrfach wegen ihrer Taubenliebe vor Gericht.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Wer in Stuttgart Tauben füttert, dem droht ein Bußgeld. Das bleibt auch in Zukunft so. Bereits im Mai hatte eine Stuttgarter Bürgerin, die gegen das seit 1997 geltende Verbot geklagt hatte, eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hinnehmen müssen. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Mittwoch bekannt gegeben, dass das Urteil der Stuttgarter Richter Bestand hat und rechtskräftig ist. Die Berufungsklage der Frau wurde abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann die Stuttgarterin keine Rechtsmittel mehr einlegen.

 

15 000 Tauben in der Innenstadt

Es bestünden „keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof. Das Verwaltungsgericht habe zu Recht eine von den Stadttauben ausgehende Gesundheitsgefahr bejaht. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die verwerteten wissenschaftlichen Erkenntnisse veraltet oder unbrauchbar sein könnten. Als „in jeder Hinsicht nachvollziehbar“, bezeichnet der Verwaltungsgerichtshof, dass das Taubenfütterungsverbot geeignet sei, die Taubenpopulation zu regulieren. Schätzungen von Tierschützern gehen davon aus, dass in der Stuttgarter Innenstadt rund 15 000 Tauben leben.

Das Argument der Klägerin, dass von anderen Tieren in der Öffentlichkeit ein vergleichbares Gesundheitsrisiko ausgehe, ließen die Richter des Verwaltungsgerichtshofs nicht gelten. Auf diese Frage komme es nicht an. Im Stuttgarter Stadtgebiet gebe es keine streunenden Hunde oder Katzen in größerer Zahl. Ob das Taubenfütterungsverbot rechtmäßig ist, hänge auch nicht davon ab, ob von anderen Tieren vergleichbare Gesundheitsgefahren ausgehen. Sollte dies der Fall sein, müsste die Stadt geeignete Maßnahmen ergreifen, um auch diesen Gefahren zu begegnen.

Kranke Tiere zum Arzt gebracht

Bußgelder haben die Frau nicht abgehalten

Die Stuttgarterin hat wegen ihrer Taubenliebe mehrfach vor Gericht gestanden. Seit vielen Jahren kümmert sie sich gemeinsam mit ihrer Mutter um die Vögel. Vor dem Verwaltungsgericht hatte sie im Mai ausgesagt, Nahrung auszustreuen, um angeschlagenen und kranken Tieren zu helfen. Einige Hundert habe sie bereits zu Tierärzten gebracht, berichtete die damals 35-Jährige. Auch Bußgelder in Höhe von 100 oder 200 Euro, die sie wegen der Fütterung zahlen musste, hielten sie nicht davon ab, den Tieren weiter Nahrung auszustreuen.

Der Verwaltungsgerichtshof sieht keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, was eine Berufung ermöglicht hätte. Die von der Klägerin gemachten Verfahrensmängel seien entweder nicht hinreichend aufgezeigt oder lägen nicht vor.