Sie ist ein hoffnungsloser Fall: Gerade erst hat das Amtgericht einer Rentnerin das Halten von Katzen ein für allemal verboten, da findet das Veterinäramt bei einer Kontrolle schon wieder fünf Samtpfoten.

Geislingen - Bestialischer Gestank, unhaltbare Zustände: 39 Katzen, krank, halb verhungert und im eigenen Kot vegetierend, hat das Veterinäramt im vergangenen September aus einem zwölf Quadratmeter großen Schlafzimmer in Geislingen geholt. Vor nicht einmal drei Wochen stand die 71-jährige Frau deshalb vor Gericht, erhielt eine viermonatige Bewährungsstrafe und ein Tierhaltungsverbot. Doch all das nutzte nichts.

 

Nun erreichten das Göppinger Veterinäramt Hinweise, wonach die Frau schon wieder zwei Katzen und einen Hund halte. Als die Beamten in dieser Woche zur Kontrolle kamen, waren es bereits fünf Katzen plus ein Hund. Immerhin sei deren Zustand nicht tierschutzwidrig gewesen, sagte der Amtstierarzt Michael Pettrich. Trotzdem wurden die Tiere beschlagnahmt. „Das war ja erst der Anfang.“

Tierarztrechnungen nicht bezahlt

Immer wieder sei die Frau in den vergangenen Jahren an verschiedenen Wohnorten in Baden-Württemberg und Bayern durch die Haltung einer Vielzahl von Katzen auf zu engem Raum bei unzureichender Versorgung aufgefallen. Regelmäßig mussten die Behörden eingreifen. Mehrere Vorstrafen hat sie in ihrem Register, vor allem wegen Betrugs. Sie hatte die Tierarztrechnungen nicht bezahlen können.

Der Amtsrichter hat ein Problem

„Es geht für sie nicht anders, als sich um Tiere zu kümmern“, sagte ihr Rechtsanwalt Jochen Holtz. Auch beim Veterinäramt spricht man von einem klassischen Fall von „Animal hoarding“, also dem krankhaften Sammeln von Tieren. Auch jetzt konnte die Frau nicht umhin, sich neue Tiere zuzulegen. Sogar in dem Tierheim, in dem ihre Katzen im September untergebracht wurden, soll sie unter falschem Namen vorstellig geworden sein. Dort wurde sie erkannt, doch allzu gern geben die unter chronischer Raumnot leidenden Tierheime Katzen ab. Vor einer schwierigen Entscheidung steht der Geislinger Amtsrichter Roland Wenger. „Ich kann doch eine 71-jährige Frau nicht ins Gefängnis stecken.“