Videokameras sollen an S-Bahnhöfen den geregelten Ablauf des Schienenverkehrs überwachen. Doch noch streikt die Technik.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Bahn hinkt bei der Videoüberwachung der S-Bahnhöfe ihrem eigenen Zeitplan hinterher. Statt bis Ende 2011 alle Haltestellen mit Kameras auszustatten, wie es ursprünglich geplant war, wird es wohl „erst in den kommenden Wochen“ so weit sein, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Die technische Ausrüstung sei zwar schon vorhanden, Probleme bereite zurzeit allerdings noch die Einrichtung der Software. Zudem laufe zurzeit noch eine andere technische Aufrüstung. Die S-Bahnhöfe erhalten sogenannte dynamische Anzeigen, die über die Abfahrtzeiten informieren. Das habe wegen der Kundenfreundlichkeit Vorrang. Der überirdische Hauptbahnhof sei hingegen schon mit Kameras ausgestattet.

 

Der Kundendienst, und nicht wie häufig angenommen die Sicherheit oder gar die polizeiliche Überwachung, sei für die Kameras ebenfalls das ausschlaggebende Kriterium. „Wir haben dabei zuerst an den Service gedacht“, sagt der Bahn-Sprecher. Die erhöhte Sicherheit auf den Bahnsteigen, die nach Ansicht des Unternehmens durch das Beobachten der Haltestellen gegeben sei, „nehmen wir gerne als zusätzlichen Nutzen in Kauf“. Grundsätzlich sei „Bahnfahren sicher, ebenso wie der Aufenthalt im Bahnhof“. Der Einsatz der Kameras wie auch der Aufzeichnung sei mit den Datenschutzbeauftragten des Landes abgestimmt.

Die Kamerabilder dürfen 72 Stunden lang gespeichert werden

Der „kundendienstliche Gedanke“ bestehe darin, zum Beispiel die genaue Einfahrtszeit des Zuges zu beobachten. „Oft kommen die Bahnen zehn Sekunden vor oder nach der fahrplanmäßigen Zeit an, dann kann man die Ansagen darauf abstimmen.“ Die minimalen Verspätungen würden die Züge auf der Strecke wieder ausgleichen. Doch wenn eine Ansage durch die Fahrgeräusche der Bahn bei deren Einfahrt übertönt werde, sei die Information verhallt, ohne den Kunden zu erreichen. Die Ansage über Umsteigemöglichkeiten oder Verspätungen von Anschlüssen hat zum Beispiel erst dann einen Sinn, wenn sich die Zugtüren öffnen“, erklärt der Bahn-Sprecher.

Die Kamerabilder dürfen 72 Stunden lang gespeichert werden. Damit können sie, so eine Straftat im überwachten Bereich passiert, hinterher als Beweismittel herangezogen werden. Nur in diesem Fall dürfen die Aufnahmen dauerhaft aufbewahrt werden, erläutert Sabine Stollhof, als Referentin beim Landesdatenschutzbeauftragten zuständig für den nichtöffentlichen Bereich. Dabei könne es auch vorkommen, dass die Straftat nicht direkt vor dem Auge der Kamera verübt wird, ein Täter aber über den Bahnsteig oder in eine Bahn flüchte, auch dann könne das Material ausgewertet werden, sagt ein Sprecher der Polizei. Grundsätzlich sei das Material „umgehend“ zu löschen, wenn es nicht zur Aufklärung von Straftatbeständen gebraucht werde.

Die gleiche Rechtsgrundlage gelte auch für die Kameras in den S-Bahn-Zügen. Die jüngere Baureihe sei damit bereits vollständig ausgestattet, die ältere noch nicht. Jedoch werden die in die Jahre gekommenen Züge demnächst durch neue ersetzt, bei denen die Kamera laut der Bahn bereits serienmäßig zur Ausstattung gehöre. Zurzeit hängen in 60 der 150 Züge Überwachungskameras. Die alten Bahnen werden aufgrund des anstehenden Modellwechsels nun nicht mehr nachgerüstet. Die neuen Züge sollen nach Angaben der Bahn Mitte des Jahres 2013 angeschafft sein.

An wie vielen der 75 S-Bahnhöfen in der Region Stuttgart die Kameras bereits funktionieren, verrät die Bahn nicht. Schließlich setze man auch auf die abschreckende Wirkung auf Übeltäter, die das Vorhandensein der Geräte habe.