Der Geiselnehmer von Viernheim ist im Besitz eines sogenannten Kleinen Waffenscheins gewesen. Die Lizenz sei im April 2015 ausgestellt worden, sagte eine Sprecherin der Stadt Mannheim. Der Mann soll alle Voraussetzungen erfüllt haben.

Viernheim/Mannheim - Die Sprecherin bestätigte Berichte des „Südwestrundfunk“. Mit Schreckschusswaffen und Handgranaten-Attrappen bewaffnet hatte der 19 Jahre alte gebürtige Mannheimer am Donnerstag in einem Kino 18 Geiseln genommen. Die Polizei erschoss ihn.

 

Kein Kauf möglich

Hinsichtlich persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit habe der 19-Jährige alle Voraussetzungen für den Schein erfüllt, sagte die Sprecherin. Sie verwies darauf, dass der Kleine Waffenschein nur für das öffentliche Führen einer Schreckschusswaffe nötig sei, zum Kauf der Waffe aber nicht. „Selbst wenn man ihm den Schein entzogen hätte, hätte er sich jederzeit eine neue Waffe kaufen können.“