Baden-Württemberg übt am Sonntag mehr direkte Demokratie. Die Vorbereitungen dafür zeigen: Bis ein Volksentscheid richtig funktioniert, ist es noch ein weiter Weg.

Stuttgart - Der Medienrummel im Landtag wird nicht ganz so groß sein wie bei der Wahl am 27. März. Aber ein Dutzend TV-Sender haben sich akkreditiert, um am Sonntag von der Volksabstimmung, dem Ausgang und ihren ersten Konsequenzen zu berichten. Die Moderatoren werden sich einiges einfallen lassen müssen. Denn anders als gewohnt wird es bei der Volksabstimmung im Südwesten um 18 Uhr keine Prognose für das Ergebnis geben, auch keine Hochrechnungen.

 

Aus dem im Parlamentsgebäude eingerichteten Büro der Landeswahlleiterin Christiane Friedrich werden lediglich nach und nach die Ergebnisse aus den 44 Stadt- und Landkreisen veröffentlicht. Erst mit dem letzten steht auch das Landesresultat fest. Erst dann weiß man, was Sache ist. Die Wahlleiterin schätzt das Ende der Zählung vorsichtig auf 22 Uhr. Die politischen Spitzen haben für 20.30 Uhr einen Auftritt vor der Presse ins Auge gefasst. Schwierig ist die Zählerei ja nicht, da nur "Ja" und "Nein" zur Auswahl stehen. Man wird sehen.

Erste Volksabstimmung, die nicht vom Volke ausgeht

Die Zahl der rund 7,6 Millionen Stimmberechtigten hat sich seit dem 27. März nicht wesentlich verändert, so das Statistische Landesamt: Darunter sind 70.000 junge Frauen und Männer, die noch nie an einer landesweiten Parlamentswahl oder Abstimmung teilnehmen durften. Von den Stimmberechtigten insgesamt sind 52 Prozent weiblich und 48 Prozent männlich. Frauen haben - statistisch gesehen - also einen größeren Einfluss. Dasselbe gilt für Ältere. Jeder dritte Stimmberechtigte, so die Landesstatistiker, ist 60 Jahre oder älter, jeder fünfte 70 und mehr.

Die Landesverfassung sieht mehrere Varianten von Volksabstimmungen vor. Am 27. November 2011 findet die erste Volksabstimmung im Land statt, die nicht vom Volke ausgeht. Sie fußt darauf, dass die Regierung mit einem Gesetzentwurf im Landtag gescheitert ist. Dann kann ein Drittel der Abgeordneten eine Volksabstimmung beantragen - wie geschehen. Unabhängig auf welchem Wege es zur Volksabstimmung kommt, muss ihr "ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen" - so steht es in der Verfassung.

Das ist eine hohe Hürde. Denn welcher Gesetzentwurf ist schon so formulierbar, dass man mit einem schlichten "Ja" oder "Nein" dazu Stellung nehmen könnte? Dieses Dilemma führt zu den hinlänglich bekannten Zuspitzungen, der Urnengang am Sonntag sei irritierend oder auch irreführend, weil die Befürworter des Bahnhofsprojektes mit "Nein", die Gegner hingegen mit "Ja" stimmen müssen.

Begründung länger als der eigentliche Text

Die Macher im Justizministerium mussten das Gesetz zwischen zwei Polen formulieren. Zum einen muss es juristisch dicht sein und möglichen späteren Klagen standhalten. Das gilt in der Sache, wo sich die Bahn gegen einen Ausstieg des Landes aus der Finanzierung gerichtlich zur Wehr setzen dürfte. Das gilt auch fürs Verfahren selbst.

Der Staatsgerichtshof wies die Einsprüche etlicher Bürger ab, als das Referendum angebahnt wurde. In dieser Phase sind Einzelne nicht klageberechtigt. Wenn das Ergebnis der Abstimmung vorliegt, ist das anders. Dann kann jeder Einwendungen erheben, wenn er glaubt, das Referendum sei nicht ordnungsgemäß abgelaufen. Auf der anderen Seite musste das Gesetz so volksabstimmungstauglich wie möglich formuliert werden - eben weil am Ende nur ein "Ja" oder ein "Nein" steht. Das Ergebnis ist ein Kündigungsgesetz, dessen Begründung länger ist als der eigentliche Text.

Das verdeutlicht, dass der Weg zu mehr direkter Demokratie schwierig bleibt, auch wenn das Quorum für eine künftige Abstimmung womöglich gesenkt wird. Es reicht ja nicht nur eine Mehrheit, die zu dem fraglichen Gesetzentwurf "Ja" sagt. Insgesamt müssen ein Drittel, also 2,533 Millionen der Stimmberechtigten, zustimmen, damit das Gesetz angenommen ist. Wenn sich am Sonntag eine Mehrheit für einen Ausstieg ausspricht, das Quorum aber nicht erreicht wird - dann ist neuer Streit vorprogrammiert.

Gedanklicher Spagat bei der Fragestellung

Fragestellung Abgestimmt wird über ein Gesetz über die Kündigung des Finanzierungsvertrags zwischen Land und Bahn. Bei der Volksabstimmung müssen die Wähler einen gedanklichen Spagat hinlegen. "Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ,Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S-21-Kündigungsgesetz) zu'?", lautet die Frage auf dem Wahlzettel. Wer das Bauprojekt verhindern will, stimmt mit "Ja". Die Befürworter des Milliardenvorhabens müssen dagegen mit "Nein" stimmen, wenn sie für den Umbau des Hauptbahnhofs votieren.

Chronik 1971 waren die Bürger zuletzt zu einer Volksabstimmung aufgerufen. Streitpunkt war die von der Großen Koalition geplante Gebietsreform. Die Volksabstimmung zielte darauf, den Landtag aufzulösen; sie scheiterte. Nur 16,0 Prozent der Stimmberechtigten gingen zur Urne. Zwar waren 54,4 Prozent der Abstimmenden für die Auflösung, sie erreichten aber nur 8,6 Prozent der Stimmberechtigten, scheiterten also am Quorum.