Die Hürde für eine Volksabstimmung zu Stuttgart 21 wird nicht gesenkt. Zu wenige stimmen im Landtag für die Verfassungsänderung.

Stuttgart - Die von Grün-Rot angestrebte niedrigere Hürde für Volksabstimmungen im Südwesten ist vorerst vom Tisch. Die für eine entsprechende Änderung der Landesverfassung erforderliche Zweidrittelmehrheit im Landtag scheiterte an der CDU-Fraktion.

 

"Wir verschließen uns einer Verfassungsänderung aus tagesaktuellem Grund", begründete CDU-Fraktionschef Peter Hauk im Landtag die Weigerung. Damit sinken auch die Chancen der Stuttgart-21-Gegner, durch die Abstimmung das umstrittene Vorhaben zu beerdigen. Denn für die Abstimmung über die Landesfinanzierung von Stuttgart 21 gilt dann nach wie vor ein Quorum von 33,33 und nicht wie von Grün-Rot vorgeschlagen 20 Prozent.

Zu wenig Stimmen für die Verfassungsänderung

Von 136 Abgeordneten stimmten im Plenum 77 - Grüne, SPD und FDP - für eine Verfassungsänderung. 91 wären nötig gewesen. Ungeachtet der Niederlage will das grün-rote Kabinett über das für die Abstimmung erforderliche Ausstiegsgesetz in der kommenden Woche beschließen.

Hauk verlangt ein Gesamtkonzept für mehr Bürgerbeteiligung und regt dafür eine parteiübergreifende Landtagskommission an. Dem hielt der Grünen-Abgeordnete Hans-Ulrich Sckerl entgegen, die CDU wolle die Bürgergesellschaft auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Er warf den Christdemokraten mit Blick auf die Spaltung der Bürgerschaft vor: "Den Keim für neue Unzufriedenheit legen Sie." Die Haltung der Union sei nur als "Blockadepolitik" zu beschreiben, denn im Januar habe sie sich noch für eine Senkung des Quorums ausgesprochen.

Volksabstimmung ein Missbrauch des Instruments

Auch Innenminister Reinhold Gall (SPD) rügte die Christdemokraten, weil sie die "ausgestreckte Hand" nicht ergriffen. Denn man habe auch über eine gänzliche Streichung des Quorums nachgedacht. Für die FDP sagte der ehemalige Justizminister Ulrich Goll, das Quorum von 20 Prozent sei eine "angemessene Lösung"; doch sei die geplante Volksabstimmung ein Missbrauch des Instrumentes.