Mehr Betreuungsgeld für Eltern, schärfere Regeln für Tierfreunde, Hilfe bei lascher Zahlungsmoral und ein neuer Mindestlohn: Am 1. August treten einige Neuregelungen in Kraft. Hier ein kurzer Überblick, was sich an diesem Freitag ändert.

Mehr Betreuungsgeld für Eltern, schärfere Regeln für Tierfreunde, Hilfe bei lascher Zahlungsmoral und ein neuer Mindestlohn: Am 1. August treten einige Neuregelungen in Kraft. Hier ein kurzer Überblick, was sich an diesem Freitag ändert.

 

Berlin - Zum Monatswechsel treten an diesem Freitag mehrere gesetzliche Neuregelungen in Kraft - unter anderem für Familien, Geldanleger, Arbeitnehmer und Tierfreunde. Wir haben die Neuerungen zum 1. August für Sie aufgelistet.

Das umstrittene Betreuungsgeld für zu Hause betreute Kleinkinder steigt von bisher 100 auf 150 Euro im Monat. Beantragen können es Eltern, die ihr ab 1. August 2012 geborenes Kind nicht in einer Kita oder von einer Tagesmutter hüten lassen. Die Leistung wird vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt.