Speicherung von Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Anlass: Bürgerrechtler und Datenschützer haben gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Karlsruhe - Ein Bündnis aus Bürgerrechtlern, Datenschützern und Politikern hat am Montag Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Der Verein Digitalcourage übergab gleichzeitig auch eine Liste mit Unterschriften von mehr als 32.000 Unterstützern. Das umstrittene Gesetz, das die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Anlass vorsieht, sei ein massiver Angriff auf das Grundrecht der Pressefreiheit, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Frank Überall.

 

Die Grenze zulässiger Überwachung sei klar überschritten, sagte Sicherheitsexperte Peer Heinlein vom Email-Anbieter mailbox.org. Da etwa wegen knapp werdender IP-Adressen inzwischen hunderte Kunden einer einzigen externen IP-Adresse zugeordnet seien, müssten für eine mögliche individuelle Zuordnung ganze Kommunikationsprofile Einzelner gespeichert werden. Das sei als Eingriff in Kommunikationsinhalte aber verboten. „Das Gesetz widerspricht sich selbst.“

Bei der inzwischen neunten Klage gegen das Gesetz sind als Mitkläger unter anderem Kabarettist Marc-Uwe Kling, Autorin Juli Zeh sowie Verdi-Chef Frank Bsirske dabei. Es ist seit Dezember 2015 in Kraft. Danach werden Telekommunikationsdaten zehn Wochen und Standortdaten bei Handy-Gesprächen vier Wochen aufbewahrt; Daten zum E-Mail-Verkehr sind ausgenommen. Die Vorgänger-Regelung war 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.