Vorratsdatenspeicherung
In der Sache nicht begeistert
Bärbel Krauß,
18.01.2011 07:43 Uhr
Foto: dpa
""Ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte""
Konstantin von Notz, Die Grünen
Zehn Monate nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die vorherige Praxis für nichtig erklärte, hat die Justizministerin mit ihrem Eckpunktepapier einen Paradigmenwechsel vorgeschlagen. Sie will auf die bis zum Herbst 2009 praktizierte anlasslose Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten zur Kriminalitätsbekämpfung verzichten. Stattdessen soll ein zweistufiges Verfahren greifen, wenn es einen begründeten Anfangsverdacht auf eine gravierende Straftat gibt: Die Polizei soll einen Antrag auf die Sicherung von Verbindungsdaten stellen, sobald der Verdacht vorliegt; die Hürden dafür sollen ausdrücklich niedrig angesetzt sein. Zugreifen dürften die Behörden auf diese "eingefrorenen" Verbindungsdaten nach der Vorstellung der Justizministerin dann freilich nur auf der Grundlage eines Richterbeschlusses.
Unterschiedliche Speicherpraxis
Eine Schutzlücke gebe es bei diesem sogenannten "Quick-Freeze-Verfahren" (Einfrieren und Auftauen der Daten) nicht, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie räumte allerdings ein, dass die Speicherpraxis der Telekommunikationsanbieter höchst unterschiedlich ist. Manche Firmen speicherten die Daten ihrer Kunden für interne Zwecke lediglich wenige Tage, andere bis zu 60 Tage. Mit diesen Unterschieden begründet das Innenministerium seine Kritik an Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag. Problematisch sei darüber hinaus, dass die Vorgaben der Europäischen Union nicht ausreichend umgesetzt und der Spielraum des Verfassungsgerichtsurteils nicht genutzt würden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltenden Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, weil sie zu tief in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Allerdings hat das Urteil die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich verboten. Gegen die grundsätzliche Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten hatten rund 30.000 Beschwerdeführer geklagt. Dazu gehörte ursprünglich auch Leutheusser-Schnarrenberger.
Auch die Unionsfraktion im Bundestag und Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) wiesen die Eckpunkte als "völlig ungenügend" zurück. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach dagegen von einem "guten Vorschlag" der Ministerin. Linken und Grünen gehen die Vorschläge dagegen zu weit. Von einem "unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte", sprach Konstantin von Notz (Grüne). Für die Linke erklärte Jan Korte (Linke), die Ministerin reiche dem Koalitionspartner den kleinen Finger. "Der wird jedoch die ganze Hand wollen." Das FDP-Präsidium hat der Justizministerin dagegen gestern demonstrativ den Rücken gestärkt und die Eckpunkte einstimmig gebilligt. Die Union müsse sie "als das in der Koalition Erreichbare" akzeptieren und aufhören, seine Partei mit Maximalforderungen unter Druck zu setzen, begründete dies nach der Sitzung der Generalsekretär Christian Lindner.
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Bedenkliche Schieflage
Gebt den Polizisten endlich genügend PCs um ihre Arbeit zu machen und hört auf immer weiter in der Privatsphäre aller Bürger herumzuschnüffeln. Wenn eine Infrastruktur zur Überwachung erst einmal da ist, dann wird sie auch genutzt, die jetzt so schön definierten Limits werden alle fallen im interesse weniger, zum Schaden aller. Es wird das immer gleiche und immer falsche Argument kommen, wer nichts falsches tut, der hat auch nichts zu verbergen. Dies ist falsch. Jeder Bürger hat ein Grundrecht auf Privatsphäre. Verbrechen im Netz werden auch heute schon verfolgt, effektiver als andere Verbrechen weil schon heute im Netz genügend Spuren hinterlassen werden. Mit der richtigen Ausrüstung wird diese Aufklärungsrate steigen, das muß in einem Rechtsstaat mit der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit reichen. Die Totalüberwachung aller Bürger entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine Demokratie.