Auch ohne spezielle Vollmacht sollen Eheleute künftig über die medizinische Versorgung ihres Partners entscheiden dürfen - zum Beispiel nach Unfällen oder bei schwerer Krankheit.

Stuttgart - Auch ohne spezielle Vollmacht sollen Eheleute künftig über die medizinische Versorgung ihres Partners entscheiden dürfen - zum Beispiel nach Unfällen oder bei schwerer Krankheit. Das soll auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Auf Initiative Baden-Württembergs habe eine Länderarbeitsgruppe einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, teilte das Justizministerium in Stuttgart am Freitag mit. Die Justizminister sollen darüber bei ihrer Konferenz Anfang Juni in Nauen (Brandenburg) beraten.

 

Die Regelung solle genau das umsetzen, was die Mehrheit der Bevölkerung ohnehin denke: dass Ehepartner in medizinischen Fragen entscheiden dürften, betonte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Ohne Vorsorgevollmacht sei das bisher aber nicht möglich.

Die Regelung solle für Ehe- und eingetragene Lebenspartner gelten, wenn diese nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt haben. Es gehe auch nicht um eine umfassende Vollmacht. Für Vermögensfragen zum Beispiel gelte sie nicht, betonte Stickelberger. Über den Vorschlag der Arbeitsgruppe hatten am Freitag bereits die „Stuttgarter Nachrichten“ berichtet.