Grundsätze
Der VVS ist ein Mischverbund. Dort sind die öffentliche Hand, also das Land, die Region Stuttgart, die Kreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr sowie die Stadt Stuttgart als sogenannte Aufgabenträger vertreten, aber auch die Verkehrsunternehmen Deutsche Bahn, SSB und die regionalen Busbetriebe. Stuttgart hat eine entscheidende Stellung, weil sie auch Besitzerin der SSB ist. Der Fahrpreis wird in zwei Schritten festgelegt.

 

Erster Schritt
Die Verkehrsunternehmen legen die grundsätzliche Höhe und den Zeitpunkt einer Tarifsteigerung fest. Dabei müssen sie die Kostenentwicklung berücksichtigen. Falls eine Mehrheit der öffentlichen Hand eine geringere Erhöhung will, muss sie die Differenz den Unternehmen ausgleichen.

Zweiter Schritt
Die öffentliche Hand befindet über die Verteilung der Erhöhung auf die einzelnen Tickets. So kann sie „politische“ Ziele verfolgen – etwa einen Anreiz für das Firmenticket setzen, um mehr Beschäftigte zum Umsteigen zu bewegen. Weil auf Zehncent- oder volle Eurobeträge auf- oder abgerundet wird, liegt die Erhöhung im Einzelfall unter oder über der prozentualen Vorgabe.