Wer nicht volljährig ist, darf nicht mitwählen – so lautet das Gesetz. Dagegen wehren sich jüngere, politisch interessierte Bürger mit einer Verfassungsbeschwerde. Unterstützt werden sie von namhaften Polikern.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Staat. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass in der bundesdeutschen Politik alle mitbestimmen dürfen. Bei der letzten Bundestagswahl haben nur 71,5 Prozent der Wahlberechtigten ihren Stimmzettel abgegeben. 17,6 Millionen Bürger blieben der Urne fern. Und weitere 16 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, waren bei der Wahl erst gar nicht erwünscht: nämlich alle unter 18 Jahren.

 

Gegen deren Ausschluss von der politischen Mitbestimmung wendet sich die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, eine gemeinnützige Denkfabrik mit Sitz in Stuttgart. Ihrem Beirat gehören unter anderem der Naturwissenschaftler Ernst Ulrich von Weizsäcker an, der Publizist Meinhard Miegel und die liberale Politikerin Hildegard Hamm-Brücher. Die Initiative will jegliche Altersgrenzen im Wahlrecht abschaffen.

Die Interessen der Jüngeren kaum beachtet

Diesem Zweck dient auch eine Verfassungsbeschwerde, die nun beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe eingereicht wurde. 15 Minderjährige im Alter zwischen zehn und 17 fechten damit das Ergebnis der letzten Bundestagswahl an. Sie pochen darauf, den Grundgesetzartikel 20 wörtlich zu nehmen. Da heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Es steht aber nirgendwo, dass der Nachwuchs nicht zum Volk gehöre. Einer der Kläger, der 16-jährige Felix Finkbeiner, beschwert sich: Die Interessen der Jüngeren würden von der Politik kaum beachtet. Sie fasse jedoch viele Beschlüsse, „mit deren Folgen wir leben müssen“. Das Anliegen wird auch von der ehemaligen Familienministerin Renate Schmidt (SPD) und dem CDU-Abgeordneten Jens Spahn unterstützt.

Die Stiftung strebt ein Wahlrecht ohne Alterslimit an. Allerdings sollen nicht etwa die Eltern für Kinder und Halbwüchsige den Stimmzettel ausfüllen. Jeder Minderjährige soll vielmehr auf Antrag wählen dürfen, wann immer er will. Er muss sein Kreuz aber selbst machen. Als Schritt in die richtige Richtung sehen die Initiatoren das kommunale Wahlrecht ab 16, wie es neuerdings bei Kommunalwahlen auch in Baden-Württemberg und neun anderen Bundesländern gilt. In Österreich dürfen 16-jährige seit 2007 auch das nationale Parlament wählen.