Der Verband Region Stuttgart informiert über seine Pläne in Sachen Windkraft. Die Gegner einer Anlage auf der Buocher Höhe kündigen massiven Widerstand an.

Waiblingen - Seinen Humor hat sich Thomas Kiwitt, der Planungsdirektor des Verbands Region Stuttgart, bewahrt – obwohl ihm am Montagabend bei einer Veranstaltung zur Windkraft zeitweise ein Sturm der Entrüstung entgegengeschlagen ist. Von „Monsterrädern“ und „massivem Widerstand“ gegen sie war wiederholt die Rede. „Ich nehme den Eindruck mit, dass wir voneinander hören werden“, sagte Kiwitt am Ende des rund zweieinhalbstündigen Informationsabends; eine Anspielung auf die zahlreichen Einwände, die von der Bürgerschaft in Bezug auf die möglichen Standorte für Windräder im Unteren Remstal zu erwarten sind. Der Verband Region Stuttgart hat im Rems-Murr-Kreis zunächst 35 Standorte reserviert.

 

Die Windkraftgegner sind in der Mehrzahl

Die Veranstaltung im Waiblinger Bürgerzentrum hatte rund 300 Zuhörer in den Welfensaal gelockt. Die überwiegende Mehrheit bildeten dort die Windkraftgegner, darunter viele Mitglieder des Vereins „Schützt die Buocher Höhe“, die teilweise weniger Information als Konfrontation suchten. „Sie sind heute unser Prellbock“, teilte ein Korber Bürger dem Vertreter des Verbands Region Stuttgart mit. Letzterer hatte zuvor erklärt, das Ziel der Veranstaltung sei, „unsere Planungen darzustellen und damit auch die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie in der Region Stuttgart zu erhöhen“. Die Alternative zum Planungsverfahren bedeute nicht, keine Windräder aufzustellen, sondern die Standortentscheidung Investoren und Landbesitzern zu überlassen, so Kiwitt.

Die Ortskenntnis der Bürger müsse einbezogen werden, um eine rechtssichere Planung zu erreichen. Schriftliche Anregungen würden vom Verband ausgewertet, beantwortet und der Regionalversammlung vorgelegt. Kiwitt: „Alles, was vorgebracht wird, wird gewichtet. Ich kann aber nicht versprechen, dass alles berücksichtigt wird.“

Die Entscheidung über potenzielle Standorte fällten die Regionalräte. Wobei diese lediglich beschlössen, wo theoretisch eine Windkraftanlage gebaut werden darf. Ob sich ein Investor finde, der eine Anlage erstellt, sei eine andere Frage. Sollte das der Fall sein, so gilt laut Thomas Kiwitt: „Jede einzelne Anlage muss nochmals genehmigt werden.“ Wobei gewisse gesetzliche Vorgaben beachtet werden müssten, unter anderem ein Abstand von mindestens 700 Metern zur Wohnbebauung. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordere da 2000 Meter, kritisierte ein Windkraftgegner, der von „einem menschenverachtend kleinen Abstand“ hierzulande sprach und viel Beifall bekam. Ein anderer Redner kündigte an, er werde „alle Mittel ausschöpfen, um dafür zu sorgen, dass die Windräder nachts abgeschaltet werden“, da aufgrund des Lärms Schlafstörungen zu erwarten seien.

Eine Null zu viel beim Flächenverbrauch

„Mir schaffet und schaffet, und jetzt wollen Sie uns noch das bissle Naherholung wegnehmen. Dieses Opfer ist zu groß“, klagte ein Mann. Ein Gleichgesinnter aus Remshalden befürchtete, der Windradbau werde „irreparable Schäden“ im Wald auf der Buocher Höhe anrichten, da der Flächenverbrauch pro Anlage 10 000 Quadratmeter betrage. Eine Zahl, die ein Windkraftbefürworter als falsch bezeichnete. Sein Hinweis an den Verein „Schützt die Buocher Höhe“: „Der Verbrauch liegt bei je 1000 Quadratmetern, da ist Ihnen in Ihrer Broschüre eine Null zu viel reingerutscht.“ Für seinen Einwand erntete er lautstarke erboste Zwischenrufe. Gleiches widerfuhr einem jungen Mann, der sagte: „Ich frage mich, was die Menschen in 100 Jahren über uns denken, die in einer wesentlich wärmeren Welt leben müssen.“ Einige Redner kritisierten, die Windräder könnten zu „Investitionsruinen“ werden, da sie an ungeeigneten Stellen gebaut würden. Die Planentwürfe des Verbands basierten auf Zahlen des vom Land zur Verfügung gestellten Windatlasses, erklärte Kiwitt. Windmessungen müsse der Investor selbst vornehmen. Tatsächlich seien die Verhältnisse vielerorts wenig vielversprechend. Im Bereich von Korb aber „kann Windkraft effizient genutzt werden“, wobei der Korber Kopf als Landmarke definiert und Windräder dort ausgeschlossen seien.