Ein Schwerverletzter, ein demoliertes Auto, ein kaputtes Motorrad, Schäden in Vorgärten und an geparkten Fahrzeugen sind die Bilanz einer nächtlichen Zerstörungstour von zwei jungen Männern. Jetzt sind sie zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

Waiblingen - Ein Schwerverletzter, ein demoliertes Auto, ein beschädigtes Motorrad, Schäden in Vorgärten und an geparkten Fahrzeugen waren vor einem Jahr die Bilanz einer nächtlichen Tour von zwei jungen Männern durch Schmiden. Weshalb der 23-jährige Kevin K. und der 21 Jahre alte Sascha B. (alle Namen geändert) in der Nacht zum 24. Mai von einer Fellbacher Kneipe aus zum Demolieren losgezogen sind, wollten oder konnten sie vor kurzem in der Verhandlung vor dem Waiblinger Jugendschöffengericht nicht genau sagen.

 

Die Erinnerungen seien durch Alkohol getrübt

Das Erinnerungsvermögen, so versuchten sie der Staatsanwältin und der Richterin weiß zu machen, sei durch übermäßigen Alkoholkonsum stark getrübt gewesen. Im Verlauf des Prozesses widersprach ein Polizeibeamter, der als Zeuge auftrat, deutlich dieser Behauptung.

Ein Ende fand die Zerstörungstour durch Schmidener Straßen auf dem Hof der Anne-Frank-Schule. Dort machten sich die jungen Männer über das Auto des Hausmeisters her. Sie zertrümmerten mit einem Schlagwerkzeug, das sie wohl aus einem nahen Vorgarten entwendet hatten, die Windschutzscheibe. Dann, so erklärte einer der beiden Angeklagten vor Gericht, kam ihnen eine „zündende Idee“: Sie legten im Inneren des Fahrzeugs einen Brand, in dem sie eine Landkarte aus dem Handschuhfach anzündeten.

Der Hausmeister jagt die Randalierer

Zu diesem Zeitpunkt war der Hausmeister schon auf die beiden Randalierer aufmerksam geworden. Er eilte barfuß und im Schlafanzug zu seinem Wagen, um zunächst das brennende Papier zu entfernen. Danach setzte er den beiden Geflüchteten nach und erwischte tatsächlich einen von ihnen – den 21-Jährigen. Der junge Mann ergab sich allerdings nicht in sein Schicksal sondern versuchte, sich mit einem Schlag gegen den 44-Jährigen zu befreien. Dabei zog sich der Hausmeister schwere und bis heute nicht verheilte Verletzungen an der Hand und an der Nase zu. Dennoch gelang es ihm, den Täter zu Boden zu zwingen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Für diesen mutigen Einsatz hatte der Hausmeister von der Initiative Sicherer Landkreis eine Auszeichnung für Zivilcourage erhalten.

Die Angeklagten haben keine Berufsausbildung

Bei der Urteilsfindung schenkte das Gericht den Erinnerungslücken der beiden Angeklagten keinen Glauben. Wohl aber berücksichtigte die Richterin Defizite bei der Persönlichkeitsentwicklung der beiden jungen Männer. Beide haben keine abgeschlossene Berufsausbildung und sind auf der Suche nach Arbeit. Insbesondere Kevin K. leidet nach einem im Gerichtssaal verlesenen Brief eines Psychologen unter den Folgen einer mehr als schwierigen Kindheit. Der jüngere Angeklagte, der noch bei seinen Eltern wohnt, nimmt seit geraumer Zeit die Unterstützung der Jugendhilfe in Anspruch und hat sich ein Jahr lang nichts zu Schulden kommen lassen. Im Gegensatz zu seinem Kumpan. Er wurde im Gericht mit dem Vorwurf des Diebstahls konfrontiert, den er im November 2014 begangenen haben soll. Die beiden Angeklagten sind bereits vor ihrer Schmidener Zerstörungstour bei den Strafverfolgungsbehörden aktenkundig geworden. Zu den Eintragungen ins Strafregister gehören auch Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Allerdings blieben die Einträge ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Die Täter bekommen Haftstrafen auf Bewährung

Die gab es jetzt vor dem Waiblinger Jugendschöffengericht. Sascha B. kam mit neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung und 100 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung davon. Den Älteren verurteilte die Richterin zu 13 Monaten auf Bewährung nach dem Erwachsenenstrafrecht. Er muss im Gegensatz zum Jüngeren für die Gerichtskosten und für die Begleichung der angerichteten Schäden aufkommen. Wann die Gläubiger allerdings zu ihrem Geld kommen, steht in den Sternen. Kevin K., der gebürtige Berliner, hat nach eigenen Angaben Schulden. Aber wie hoch die sind, weiß er nicht.