Das Amtsgericht Waiblingen hat einen 45-Jährigen wegen sexuellen Übergriffen und Kindesmisshandlung verurteilt. Zum Tatzeitpunkt lebte der Mann in Leutenbach-Nellmersbach.

Waiblingen/Leutenbach - Die Nebenklägerin hält ein kleines Stofftier in ihren Händen festgedrückt. Angestrengt schaut sie von der Anklagebank weg, während sie ihre Aussage vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Waiblingen macht. Ihren Adoptivvater, der dort sitzt, würdigt die junge Frau keines Blickes. Als Kind hat er die heute 24-Jährige in den Jahren 2003 bis 2005 mehrfach sexuell missbraucht, auch ein Fall des Kindesmisshandlung wird ihm laut Anklageschrift zur Last gelegt.

 

Der 45-Jährige, der im Tatzeitraum in Leutenbach wohnte, mittlerweile aber mit seiner Frau, der Adoptivmutter des Mädchens, nach Münster gezogen ist, hat eingangs der Verhandlung ein Geständnis von seiner Verteidigerin verlesen lassen. Darin räumt er sämtliche ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Taten ein. So schlug der Mann im Sommer 2003 seine Adoptivtochter, weil sie nicht zur vereinbarten Uhrzeit nach Hause gekommen war, mit einer Eisenstange von fünf Zentimetern Durchmesser. Zuvor hatte er das Mädchen aufgefordert, die Hose herunterzulassen, um ihr die Hiebe, von denen sie Hämathome davon trug, auf den nackten Po versetzen zu können.

Das Opfer stellt sich während der Taten schlafend

In den folgenden beiden Jahren kam es dann zu sexuellen Übergriffen auf die in diesem Zeitraum 13- bis 14-Jährige. So etwa während eines gemeinsamen Fernsehabends, als die Adoptivmutter schon zu Bett gegangen war. Der Mann betatschte das Mädchen, fasste ihr in die Hose. In mindestens weiteren sieben Fällen verging er sich auf ähnliche Weise an dem Mädchen, während dieses im Bett lag und sich schlafend stellte.

Ganz uneigennützig war das Geständnis wohl nicht. Der Vorsitzende Richter Steffen Kärcher hatte dem 45-Jährigen nach einem Rechtsgespräch mit dessen Verteidigerin sowie dem Staatsanwalt und der Vertreterin der Nebenklägerin in Aussicht gestellt, dass er dann nur mit einer maximalen Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu rechnen hat, die überdies zur Bewährung ausgesetzt wird. Dieses Urteil fällte Kärcher schließlich auch – nicht jedoch, ohne sich vom Wahrheitsgehalt des Geständnisses zu überzeugen, indem er das Opfer in den Zeugenstand rief und eine Psychologin ein Gutachten über es abgeben ließ.

Die Adoptivtochter sagt aus

Die junge Frau hätte als Adoptivtochter auch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen können. Doch das wollte sie nicht – obwohl es ihr sichtlich schwer fiel in Anwesenheit ihres Adoptivvaters über die Übergriffe zu sprechen. „Warum haben Sie sich erst so spät entschieden, ihn anzuzeigen?“, wollte der Richter von der jungen Frau wissen. Der Grund sei ihr dreijähriger Sohn. „Ich habe gemerkt, dass ich vieles aus meiner Kindheit auf ihn projiziert habe“, berichtete die 24-Jährige, die eine Therapie beginnen will, um das vor mehr als zehn Jahren Erlebte verarbeiten zu können.

Dass sie eine solche dringend nötig hat, zeigte das Gutachten der Psychologin Ursula Gasch, die der jungen Frau posttraumatische Belastungsstörungen und die Entwicklung eines so genannten Borderline-Syndroms attestierte. Damit die arbeitslose 24-Jährige sich eine Therapie auch leisten kann, beantragte ihre Vertreterin vor Gericht, dem Vater Geldzahlungen aufzuerlegen. 100 Euro pro Monat muss der 45-Jährige nun während der dreijährigen Bewährungszeit monatlich an seine Adoptivtochter zahlen.