Im kommenden Jahr sind einige Änderungen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts zu erwarten. Eine davon ist, dass man bei einem Umzug in eine andere Stadt kein neues Nummernschild für sein Auto beantragen muss.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Waiblingen - Eine positive Botschaft vorweg: die Gebühr für die Müllabfuhr wird im kommenden Jahr im Gegensatz zu einigen anderen Dienstleistungen in der Privatwirtschaft nicht erhöht. Das ist allerdings auch einer jüngeren Tradition geschuldet, die das Landratsamt neuerdings pflegt: Die Preise werden im Paket auf zwei Jahre im Voraus kalkuliert. Die nächste Erhöhung steht demnach frühestens 2016 an.

 

Einige Änderungen im verwaltungstechnischen Zuständigkeitsbereich der Kreisbehörde könnten Bürger oder Unternehmen indes im nächsten Jahr durchaus zu spüren bekommen. Das hat ein Umfrage bei den unterschiedlichen Geschäftsbereichen des Landratsamts ergeben:

Höhere Anforderungen an die Barrierefreiheit

So wird beispielsweise der Geschäftsbereich Baurecht höhere Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen, wenn im kommenden Jahr die Landesbauordnung novelliert wird. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen demnach mindestens die Wohnungen eines Geschosses mit einem Rollstuhl nutzbar sein. Draußen können bis zu einem Viertel der vorgeschriebenen Kfz-Stellplätze durch jeweils vier Fahrradstellplätze ersetzt werden. Überhaupt wird es eine Verpflichtung zum Anlegen von Fahrradstellplätzen geben.

Das Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit prophezeit eine erhebliche Veränderung der Schullandschaft. Insbesondere wegen des Ausbaus des Ganztagsschulangebots müssten insbesondere auch die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, die bisher häufig im Nachmittagsbereich liegen, mit den Konzepten der Schule abgestimmt werden. Eine große Herausforderung werde auch das Thema Inklusion, also die Teilhabe von Menschen mit Handicap, sein. Das Land habe hierzu ein neues Schulgesetz angekündigt. Wann genau es erlassen werde, sei aber noch offen.

Im Jobcenter Rems-Murr wird wie in weiteren fünf Pilotorganisationen die Einführung einer elektronischen Akte erprobt. Das Ziel sei die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, teilt die Behörde mit.

Europaweite Ausschreibung der Busverkehre

Der Geschäftsbereich Verkehr will im April die zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplanes vom Kreistag verabschieden lassen. Darüber hinaus laufen die Vorbereitungen zur europaweiten Ausschreibung aller Busverkehre im ÖPNV. Bis Ende 2019 muss man damit komplett fertig sein. Schon im kommenden Jahr sollen einzelne Linienbündel vergeben werden.

Mehr Durchblick verheißt eine neue Verordnung, die der Geschäftsbereich Verbraucherschutz/Tierärztlicher Dienst überwacht. Von April an muss, ähnlich wie beim Rindfleisch, auch bei frischem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch das jeweilige Land der Aufzucht und der Schlachtung angegeben werden.

Eine neue Freiheit beschert das Bundesverkehrsministerium im Bereich der Zulassungsbehörde. Von Januar an wird es Autobesitzern möglich sein, ihr Kennzeichen bei einem Umzug zu behalten. Auch über Bundesländergrenzen hinweg kann man sein Nummernschild mitnehmen. Wer will, kann also beispielsweise dauerhaft mit WN-Kürzel in Buxtehude unterwegs sein – oder umgekehrt. Die Kosten für die Prägung der Schilder – in Waiblingen etwa 35 Euro – kann man sich dadurch zwar sparen, nicht aber den Gang zum Amt. Umgemeldet werden muss das Fahrzeug nämlich auch weiterhin.

Nur der Geschäftsbereich Finanzen vermeldet „keine Neuerungen“. Was wahrscheinlich heißen will: Es muss weiter fleißig gespart werden.