Eine junge Frau, die ihren Bekannten dazu angestiftet hat, sich bei einer Party an einem 16 Jahre alten, betrunkenen Mädchen zu vergehen, muss vermutlich hinter Gitter. In zweiter Instanz am Landgericht kamen die Richter am Dienstag erneut zu dem Schluss, dass eine Strafe zur Bewährung nicht möglich sei. Die 24-Jährige erhielt wie in erster Instanz eine Gefängnisstrafe von 28 Monaten.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Waiblingen/Stuttgart - Eine junge Frau, die ihren Bekannten dazu angestiftet hat, sich bei einer Party an einem 16 Jahre alten, betrunkenen Mädchen zu vergehen, muss vermutlich hinter Gitter. Die 24-Jährige war bereits im Mai 2014 am Amtsgericht Waiblingen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. In zweiter Instanz am Landgericht kamen die Richter am Dienstag im Berufungsprozess erneut zu dem Schluss, dass eine Strafe zur Bewährung nicht möglich sei. Die 24-Jährige erhielt wie in erster Instanz eine Gefängnisstrafe von 28 Monaten.

 

Verstörendes Verhalten in der Tatnacht

Das Geschehen in der Tatnacht wirkt verstörend: Bei einer WG-Party in Schwäbisch Gmünd im Januar 2013 hatte die heute 24-jährige Gastgeberein zunächst mit einem 18 Jahre alten Bekannten Sex. Dabei hatte der Welzheimer Erektionsprobleme. Daraufhin stellt die junge Frau die groteske Bedingung, dass der junge Mann erst dann weiter mit ihr schlafen dürfe, wenn er zuvor mit einer 16 Jahre alten Bekannten aus einem Ort im Rems-Murr-Kreis Sex mache, die ebenfalls bei der Party war und betrunken vor sich hindämmerte. Tatsächlich begann der 18-Jährige, sich an der Schlafenden zu vergehen, hatte aber auch dabei ständig Erektionsprobleme. Die 24-Jährige half tatkräftig nach, bis der Maurerlehrling diese überwand. Beim Sex wachte die 16-Jährige auf. Sie war zuvor noch nie intim gewesen. Die junge Frau leidet bis heute massiv an dem Übergriff.

Der 18-Jährige wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt – allerdings zur Bewährung. Er bezahlte 3000 Euro Schmerzensgeld und nahm fünf Termine bei einer Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt wahr. Einsicht in seine Straftat zeigte er wenig. Im Gegenteil: Er maulte im Prozess, dass er nach dem Übergriff mit der 24-Jährigen nicht mehr habe schlafen dürfen.

Täterin: verstehe mein Verhalten nicht

Die 24-Jährige bereut ihr Anstiften zu dem sexuellen Missbrauch indes. Auch zweieinhalb Jahre danach könne sie sich nicht erklären, warum sie ihren Bekannten zu der Tat bewegt hat. „Ich verstehe nicht, wie ich so drauf sein konnte“, sagte die junge Frau unter Tränen, die zurzeit einen zweiten Anlauf macht, einen Job zu erlernen. Erneut bat die 24-Jährige das Opfer um Verzeihung – und die Richter um eine Strafe zur Bewährung.

Das lehnte die Kammer ab. Die 24-Jährige habe beim Täter-Opfer-Ausgleich, der letztlich scheiterte, zu wenig Engagement gezeigt. Zudem habe die Frau den 18-Jährigen bei der Tat hartnäckig und beharrlich angetrieben. „Sie haben den jungen Mann geradezu als Werkzeug benutzt“, sagte die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg. Die Tat sei zu gravierend gewesen, eine Bewährung nicht mehr möglich.

Ob die 24-Jährige das erneute Urteil akzeptiert, ist offen. Sie kann nun beim Oberlandesgericht Revision einlegen.