Bürgermeisterin Soltys: In die Baugenehmigung war der Naturschutzbeauftragte eingebunden. Die Baugenehmigung für das vergrößerte Gastronomie-Areal auf dem Kappelberg ist erteilt.

Fellbach - Die Baugenehmigung für das vergrößerte Gastronomie-Areal auf dem Kappelberg ist erteilt. Das gewerbliche Anwesen umfasst künftig das Gebäude des ehemaligen Restaurants Waldschlössle, das bisherige Waldheimgebäude und neu geplante Anbauten, Aufstockungen sowie Zwischenbauten. Der Wirbel hält über die ausgeweitete Bebauung hält an.

 

Vorwürfe des Naturschutzbeauftragten Manfred Steinmetz scharf zurückgewiesen

Zuletzt hat die Stadtverwaltung Fellbach Vorwürfe des Naturschutzbeauftragten Manfred Steinmetz scharf zurückgewiesen. Dieser hatte sich erstaunt darüber gezeigt, dass die Baugenehmigung erteilt worden ist. Denn: „Landratsamt und Naturschutzbeauftragter haben der Stadt für die Baugenehmigung gewisse Voraussetzungen für eine Befreiung von der Landschaftsschutzverordnung genannt. Ob diese erfüllt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.“ Er bekräftigte aber jetzt seine Meinung: Aufgrund fehlender Infrastruktur werde ein Waldheimbetrieb trotz rechtlicher Verpflichtung faktisch im bisherigen Umfang und auf längere Sicht nicht mehr möglich sein. Dies hält in ihm die Befürchtung aufrecht, „dass die Zustimmung zur Renovierung des Waldschlösschens seitens des Naturschutzes durch falsche Tatsachen erschlichen wurde.“

Die Sicherung des Waldheimbetriebs Waldschlössles oberste Prämisse

Diese Aussage sei nicht hinzunehmen, teilt die Fellbacher Bürgermeisterin Beatrice Soltys, in deren Dezernat die Baugenehmigungsbehörde fällt, mit. „Fakt ist, dass Steinmetz als Naturschutzbeauftragter ebenso wie die Untere Naturschutz vollumfänglich ins Baugenehmigungsverfahren eingebunden war und damit gewusst hat, wer das Waldschlössle möglicherweise erwerben will und welche Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen geplant sind.“ Wenn Manfred Steinmetz im Nachhinein zu einer anderen Bewertung der ihm vorliegenden Unterlagen gekommen sei, sei das eine Sache. Die andere aber betont die Baubürgermeisterin: „Sämtliche Planungen fanden vielmehr in enger Absprache und Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde statt, um den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes in diesem sensiblen Gebiet gerecht zu werden.“

Beatrice Soltys hält eine der beiden Kernaussagen von Steinmetz, der Waldheimbetrieb sei künftig faktisch unmöglich, nicht für nachvollziehbar: „Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde als derzeitiger Besitzer des Waldschlössles und als Träger des Ferienwaldheims ist wohl am besten in der Lage zu beurteilen, ob die künftigen Rahmenbedingungen einen Waldheimbetrieb möglich machen und nicht der Naturschutzbeauftragte.“ Die Sicherung des Waldheimbetriebs sei bei allen Überlegungen zur Zukunft des Waldschlössles oberste Prämisse für die Kirchengemeinde wie auch für die Stadt.

Auf den Vorwurf aus dem Mund von Steinmetz, dass die künftige Verkehrssituation mit weiteren Belastungen für die Zufahrtsstraße sowie die zu erwartende Parkraumnot, insbesondere für erholungssuchende Wanderer, ungeklärt seien, geht die Bürgermeisterin nicht ein. Für Steinmetz bedeutet gerade der geplante ersatzlose Wegfall der als Ballspiel- und Buswendeplätze genutzten Parkflächen eine massive Verkleinerung der Waldheimfläche sowie eine Belastung der Verkehrssituation.